Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2025, OF 705/11 Betreff: Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und -überwachungen im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt beschreibt, dass es bereits heute eine breite Datenbasis zu KFZ- und Fahrrad-Zählstellen und deren Zahlen gibt. Außerdem wird die Möglichkeit beschrieben, auf umfangreiche Daten zur Thematik auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt als Bürger, Ortsbeiratsmitglied oder Stadtverordneter zuzugreifen um sich zu Verkehrsmengenzahlen und erfolgte Verkehrsüberwachungen zu informieren Diese Möglichkeit ist hinsichtlich der existierenden Zahlen bisher nur in unzureichendem Maße realisiert. Deshalb möge der Magistrat dafür Sorge tragen, dass sich Bürgerinnen, Ortsbeiräte und auch Stadtverordnete zu Verkehrsmengenzahlen vor allem der Hauptverkehrsstraßen der Stadtteile 1. Fechenheim (Starkenburger Straße, Dieburger Straße, Alt Fechenheim, Baumert-straße, Konstanzerstraße, Adam-Opel Str. Karl-Benz Str., Hanauer Landstraße u.a.), 2. Riederwald (Am Erlenbruch, Schäfflestraße, Raiffeisenstraße, Lahmeyer Straße u.a.) und 3. Seckbach (Wilhelmshöher Straße, Zeuläcker Straße, Hochstädter Straße, Hofhausstraße u.a.) online, auf den Seiten des Geoportals der Stadt Frankfurt transparent informieren können. Begründung: Aufgrund der Klagen über Raser und über den Umstand, dass auf vielen Straßen des Ortsbezirks 11 häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird, ist es dringlich notwendig, dass der Magistrat es ermöglicht einfach Informationen über Verkehrsmengen von KFZ und Radverkehr, erfolgte Geschwindigkeitsmessungen und Geschwindigkeitskontrollen, deren Durchführungsdatum und Ergebnisse über das Internet informiert. Die Strukturen des Informationssystems sind schon lange vorhanden - nur, es wird nicht genutzt. Hier sollten dringend die Möglichkeiten der digitalen Informationen genutzt werden. Für die Bewertung und Bearbeitung der allermeisten Verkehrsprobleme in den Stadtteilen ist diese Datenbasis unerlässlich. (Geoportal Frankfurt - Themenkarte Verkehrsmengen Zählstellen KFZ geoportal.frankfurt.de) die Zahlen der Carl-Ulrich-Brücke z.B. aus Zählungen der Stadtrandzählung aus 2020, markierte Zählung: Adam-Opel-Straße Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.03.2024, OF 587/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B 448) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des geplanten neuen Grünzuges zwischen Ferdinand Porsche und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße zu realisieren. Das Projekt ist unter dem Aspekt der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen durch motorisierten Ziel- und Quellverkehr der Arbeitnehmer:innen der im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen - allein Siemens hat hier ca. 800 Parkplätze - und der besseren Anbindung der Wohngebiete im südlichen Fechenheim (Konstanzer Straße, Dieburger Straße, Starkenburger Straße, geplantes Wohngebiet Nördliche Dieburger Straße - Bebauungsplan Nr. 698 ) schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße, die zu erwartende Erweiterung der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zusammenrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich jetzt entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 13 2024 Die Vorlage OF 587/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.01.2024, OA 426 entstanden aus Vorlage: OF 534/11 vom 02.01.2024 Betreff: Wann werden die von der Stadt Frankfurt zur Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens in Anspruch genommenen Sportfelder des Offenbacher Rudervereins 1874 e. V. neu ausgewiesen und die Sportfelder neu aufgebaut? Vorgang: NR 1108/15 CDU/GRÜNE Mit der Annahme des Antrags vom 14.01.2015, NR 1108, wurde dem Offenbacher Ruderverein 1874 e. V., der auf Fechenheimer Gemarkung seinen Sitz hat, zugesagt, dass für die in Anspruch genommenen Flächen zur Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens in der näheren Umgebung neue Sportplätze für den Verein gesichert und ausgewiesen werden würden. Der Bedarf für diese Sportfelder wurde angemeldet. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Frage zu beantworten: Wann werden die von der Stadt Frankfurt zur Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens in Anspruch genommenen Sportfelder des Offenbacher Rudervereins 1874 e. V. neu ausgewiesen und die Sportfelder neu aufgebaut? Begründung: Mit der Annahme des Antrags vom 14.01.2015, NR 1108, hatte die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, für die Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens die Sportfelder des Offenbacher Rudervereins 1874 e. V. zu opfern. Es wurde eine Frist zur Räumung bis zum Ablauf des Jahres 2018 gegeben, bevor die ersten Arbeiten und Planungen zu dem Vorhaben "Renaturierung Fechenheimer Mainbogen" begannen. Der Bedarf für die neuen Flächen wurden bei der Stadt Frankfurt fristgerecht angemeldet und Folgendes war die Vereinbarung: "Für das durch die Renaturierung entfallende Sportfeld (Hockeyplatz) am südwestlichen Ende der Starkenburger Straße ist in Absprache mit dem Sportverein im Plangebiet oder in der näheren Umgebung bei Bedarf ein Ersatz zu schaffen, der vor einer Beseitigung des bisherigen Sportplatzes fertigzustellen ist. Planungsrechtlich ist ein Ersatz-Sportfeld auf jeden Fall zu sichern und auszuweisen." Auf diese Zusage aus dem Antrag NR 1108 hat sich der Verein verlassen. Der Offenbacher Ruderverein 1874 e. V. befindet sich bereits seit cirka 100 Jahren auf der Fechenheimer Gemarkung. Die Mitglieder des Vereins kommen aus Frankfurt, Offenbach und anderen Gemeinden. Das Gebiet um die Starkenburger Straße/Dieburger Straße hat vor ein paar Jahren einen Bebauungsplan bekommen, um dort eine weitere Entwicklung von Wohngebäuden zu ermöglichen. Eine Aussage von Mike Josef war, dass nur dort im Frankfurter Osten sich noch günstige Wohnungen schaffen ließen. Mit diesem geplanten Zuwachs an Bürgern ist es unerlässlich, die Sportanlagen, die "vernichtet" wurden, jetzt neu auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.01.2015, NR 1108 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 24.01.2024 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.02.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 426 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 24. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.02.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 426 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4386, 24. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 15.02.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2024, OF 534/11 Betreff: Wann werden die zur Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens in Anspruch genommene neuen Sportfelder des Offenbacher Rudervereins 1874 e. V. ausgewiesen und die Sportfelder neu aufgebaut? Vorgang: NR 1108/15 CDU/GRÜNE Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge den Magistrat um Auskunft bitten: Entsprechend des Magistratsbeschluss v. 14.01.2015 NR1108 wurde dem Offenbacher Ruderverein 1874 e.V., der auf Fechenheimer Gemarkung seinen Sitz hat, zugesagt: Für die in angesprochenen Flächen zur Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens würden in der näheren Umgebung neue Sportplätze für den Verein gesichert und ausgewiesen. Der Bedarf für diese Sportfelder wurde angemeldet. Wann werden die zur Naturierung des Fechenheimer Mainbogens in Anspruch genommen neuen Sportfelder des Offenbacher Ruderverein 1874 e.V. ausgewiesen und die Sportfelder neu aufgebaut? Begründung: Im Magistratsbeschluss vom 14.01.2015 hatte die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, für die Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens die Sportfelder des ORV zu opfern. Es wurde eine Frist zur Räumung bis zum Ablauf des Jahres 2018 gegeben, bevor die ersten Arbeiten und Planungen zu dem Vorhaben "Renaturierung Fechenheimer Mainbogen" begannen. Der Bedarf für die neue Flächen wurden bei der Stadt Frankfurt fristgerecht angemeldet und die Vereinbarung war Folgende: "Für das durch die Renaturierung entfallende Sportfeld (Hockeyplatz) am südwestlichen Ende der Starkenburger Straße ist in Absprache mit dem Sportverein im Plangebiet oder in der näheren Umgebung bei Bedarf ein Ersatz zu schaffen, der vor einer Beseitigung des bisherigen Sporiplatzes fertigzustellen ist. Planungsrechtlich ist ein Ersatz-Sportfeld auf jeden Fall zu sichern und auszuweisen." Quelle: Ausschnitt §2c Antrag von 14.01.2015, NR 1108, Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens: Kompensationsmaßnahmen hier umsetzen, Ackerflächen schonen: Auf diese Zusage aus dem Beschluss NR1108 hat sich der Verein verlassen. Der Offenbacher Ruderverein 1874 e.V. befindet sich bereits seit ca.100 Jahren auf der Fechenheimer Gemarkung. Die Mitglieder des Vereins kommen aus Frankfurt, Offenbach und anderen Gemeinden. Das Gebiet um die Starkenburger/Dieburger Straße hat vor ein paar Jahren einen Bebauungsplan bekommen um dort eine weitere Entwicklung von Wohngebäuden zu ermöglichen. Eine Aussage von Mike Josef war, nur dort im Frankfurter Osten ließen sich noch günstige Wohnungen schaffen. Mit diesem geplanten Zuwachs an Bürgern ist es unerlässlich die Sportanlagen, die "vernichtet" wurden, jetzt neu auszuweisen. Antragsteller: SPD CDU LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.01.2015, NR 1108 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 426 2024 Die Vorlage OF 534/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Frage im Tenor sowie der Betreff wie folgt lauten: "Wann werden die von der Stadt Frankfurt zur Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens in Anspruch genommenen Sportfelder des Offenbacher Rudervereins e. V. neu ausgewiesen und die Sportfelder neu aufgebaut?" Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Parteien: SPD, CDU, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2023, OF 492/11 Betreff: Einrichten von Elektroladesäulen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in ausgewählten Bereichen im Ortsbeirat 11 Elektroladesäulen einzurichten, um Elektromobilität in den Stadtteilen zu fördern. Begründung: 1. Förderung der Elektromobilität: Elektrofahrzeuge sind die Zukunft der Mobilität und tragen erheblich zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei. Durch die Einrichtung von Elektroladesäulen zeigt die Stadt Frankfurt ihre Unterstützung für eine nachhaltige und umweltbewusste Fortbewegung. 2. Bürger- und Besucherzufriedenheit: Viele Einwohner sind bereits auf Elektrofahrzeuge umgestiegen oder denken über eine Anschaffung nach. Durch das Bereitstellen einer Elektroladesäule, bietet die Stadt Frankfurt den Bürgerinnen und Bürgern sowie Besucherinnen und Besuchern der Stadtteile, einen zusätzlichen Service. Die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge in der Nähe des Wohnortes oder des Arbeitsplatzes aufzuladen, ist ein großer Anreiz auf eine umweltfreundlichere Mobilität umzusteigen. 3. Imageverbesserung: Durch die Einrichtung von Elektroladesäulen positionieren sich die Stadtteile als modern und zukunftsorientiert. Dies kann zu einer positiveren Wahrnehmung und einem verbesserten Image in der Öffentlichkeit führen. 4. Beitrag zur lokalen Infrastruktur: Eine Elektroladesäule in den Stadtteilen ist ein Beitrag zur Ausweitung der lokalen Ladeinfrastruktur. Dies ist besonders wichtig, bei der Bewältigung von Alltags- und Lieferfahrten mit Elektrofahrzeugen, was den Umstieg auf eine umweltfreundliche Mobilität attraktiver macht. Zusammenfassend lässt sich ableiten, dass die Einrichtung von Elektroladesäulen viele Vorteile für die Stadtteile bringt. Von der Förderung der Elektromobilität über die Bewohner- und Besucherzufriedenheit bis hin zur Steigerung des Images - all diese Aspekte tragen zur langfristigen Nachhaltigkeit und positiven Entwicklung des Stadtteils bei. Mögliche Orte in Fechenheim: - Parkplatz Sedanstraße - Parkplatz (Pfortenstraße-Ankergasse) - Alt Fechenheim 114 vor dem Kindezentrum alt Fechenheim - Konstanzer Straße an dem Schwimmbad (zwischen Am Saalenbusch und Bodenseestraße) Mögliche Orte in Seckbach: - Atzelbergstraße Eingang zum Atzelbergplatz Mögliche Orte im Riederwald: - Entlang der Schäfflestraße Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 492/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2023, OF 431/11 Betreff: Mehr Sicherheit am Fußgängerüberweg Starkenburger Straße/Einbiglerweg Der Ortsbeirat möge beschließen: den Magistrat zu beauftragen für mehr Sicherheit am Zebrastreifen Starkenburger Straße X Einbiglerweg zu sorgen. An diesem Übergang kommt es durch, von Bäumen und parkenden Autos, erschwerten Sichtverhältnissen immer wieder zu gefährlichen Situationen. Begründung: Die Sichtverhältnisse am Fußgängerüberweg sind nicht ideal, was es für Autofahrer wie für Fußgänger gleichermaßen erschwert sich zu sehen. Mögliche Lösungsansätze könnten ein Fußgängerüberweg mit vier Zebrastreifen an allen Straßen der Kreuzung oder eine Verlegung des Zebrastreifens in der Starkenburger Straße sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3819 2023 Die Vorlage OF 431/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2023, OF 413/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B448) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des geplanten neuen Grünzuges zwischen Ferdinand Porsche und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße unter dem Aspekt der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen durch motorisierten Ziel- und Quellverkehr der Arbeitnehmer:innen der im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen und der besseren Anbindung der Wohngebiete im südlichen Fechenheim (Konstanzer Straße, Dieburger Straße, Starkenburger Straße, geplantes Wohngebiet) schnellstmöglich vorzusehen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße, die zu erwartende Erweiterung der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zusammenrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich jetzt entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 16 2023 Die Vorlage OF 413/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2023, OF 447/11 Betreff: Glas- und Altkleidercontainer in der Bregenzer Straße/Fachfeldstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Den Glas- und Altkleidercontainer in der Bregenzer-/ Fachfeldstraße entweder ersatzlos wegfallen zu lassen oder in die Starkenburger Str. vor Hausnummer 75 zu verlegen. Begründung: Die Gehwegsbreite liegt, bedingt durch die Container, gemessen zu unterschiedlichen Zeiten, nur zwischen 1,20 und 1,45m. Der genannte Bereich ist eingetragener Teil des Schulwegs und wird zudem viel von Seniorinnen frequentiert. Termine mit ASE, Straßenverkehrsamt und FES ergaben, dass in unmittelbarer Nähe kein alternativer Standort zu finden ist. Da sich weitere Containerstandorte im Bereich des Parkplatzes Sedanstraße und in der Bregenzerstraße vor der Seniorenwohnanlage befinden, schlagen wir vor, entweder ganz auf diesen Standort zu verzichten oder in den Bereich Dieburger Straße/ Starkenburgerstraße südlich des dortigen Beetes bzw. auf die Parkfläche vor dem Kindergarten Karibuni Bantu, Starkenburger Straße 75, neben die Litfaßsäule zu verlegen. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3828 2023 Die Vorlage OF 447/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2022, OF 348/11 Betreff: Carsharing-Parkplätze in den Stadtteilen einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Um die Energiewende voranzutreiben, die Fahrzeugdichte in Frankfurt zu verringern und einen Beitrag zur umweltgerechten Stadt zu leisten, an folgenden Punkten Car-Sharing Stationen einzurichten: Fechenheim: Wächtersbacher Straße / Kaufland Supermarkt Am Linneplatz - Südseite am Spielplatz Baumertstraße Parkplatz / Kleedreieck Am Friedhof Orber Straße/Cassellastraße Riederwald: Schäfflestraße geg. d. kath. Kirche Alle Car-Sharing Angebote sollen zukunftssicher mit elektrischen Ladesäulen ausgerüstet werden und es soll ein besonderer Wert auf eine elektrische Flotte bei der Fahrzeugauswahl gelegt werden. Begründung: Die Mobilität wird sich besonders in den Ballungsräumen entscheidend verändern. Nicht nur werden ab 2035 keine Verbrenner Fahrzeuge mehr verkauft, sondern bereits Jahre vorher wird der Verkauf dieser Fahrzeuge, wegen Ihrer geringen Attraktivität und den kommenden Restriktionen und Fahrverboten im städtischen Raum schon sehr stark zurückgehen. Die jetzigen Nutzer von Car-Sharing Angeboten zeichnen sich bereits heute durch ein hohes Umweltbewusstsein aus und tendieren eher zu regenerativen Angeboten, als zu Angeboten mit fossilen Energieträgern. Daher sollte der E-Mobilität ein besonders hoher Stellenwert zugerechnet werden. Die oben angeführten Parkflächen für Car-Sharing Fahrzeuge sind zentral und erreichbar in den Wohnquartieren gelegen und optisch sichtbar, damit diese eine hohe Akzeptanz finden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3211 2022 Die Vorlage OF 348/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Standorte "Am Linneplatz - Südseite am Spielplatz", "Kleedreieck" und "Am Friedhof" gestrichen und die Standorte "Starkenburger Straße vor dem Jugendzentrum", "Lassallestraße" und "Leonhardgasse an der Bushaltestelle der Buslinie 44" ergänzt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, 1 CDU und LINKE. gegen 2 CDU, BFF und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2022, OF 293/11 Betreff: Wiederherstellung von Straßenmarkierungen, -kennzeichnungen und Piktogrammen im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten Straßenmarkierungen, -Kennzeichnungen und Piktogramme im Ortsbezirk 11 wiederherzustellen, wo diese auf Grund von Abrieb, Verwitterung und Baustellentätigkeiten in sicherheitsrelevantem Maße nicht mehr zu erkennen sind. Zukünftig möge der Magistrat vor allem an unter Sicherheitsaspekten relevanten Straßenbereichen turnusmäßig die Erkennbarkeit von Straßenmarkierungen, -Kennzeichnungen und Piktogramme überprüfen. In der Folge eine unvollständige Liste bereits aufgefallener Unkenntlichkeit der Straßenmarkierungen im Stadtteil Fechenheim: Willmannstraße Fechenheim, Bereich Jakobsbrunnenstraße/Willmannstraße, Bereich Kleestraße / Baumertstraße Bereich Baumertstraße / Sedanstraße Fremdfirmen sollten den Magistrat in Kenntnis setzen, falls durch deren Straßendeckenöffnung und Wiederverschließung Straßenmarkierungen etc. zerstört wurden um diese zeitnah wiederherzustellen. Begründung: Straßenmarkierungen, -Kennzeichnungen und Piktogrammen dienen nicht der Verschönerungen des Straßenraums. In aller Regel dienen diese Kennzeichnung einer Erhöhung der Sicherheit im Zusammenspiel der Verkehrsteilnehmer*innen. Unkenntlichkeit der Kennzeichnungen durch Spuren des Überfahrens durch PKW und LKW sind ein Kennzeichen für die sicherheitstechnische Relevanz der Kennzeichnung. Unkenntlichkeit oder das Fehlen dieser Kennzeichnungen stellt eine Gefahr vor allem für die schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen dar. Eine Wiederherstellung ist dringend geboten! (nur einige wenige Beispiele auf den Hauptverkehrsstraßen Fechenheims) (Foto: eigene Aufnahme, Thomas Dorn 2022, Willmannstraße Fechenheim) (Foto: eigene Aufnahme, Thomas Dorn 2022, Bereich Willmannstraße / Jakobsbrunnestraße Fechenheim) (Foto: eigene Aufnahme, Thomas Dorn 2022, Kleestraße Fechenheim) (Foto: eigene Aufnahme, Thomas Dorn 2022, Bereich Baumertstraße/Sedanstraße Fechenheim) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 27.06.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2329 2022 Die Vorlage OF 293/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2022, OF 290/11 Betreff: Fahrradweg Starkenburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den ausgewiesenen Fahrradweg von der Starkenburger Straße aus in Richtung Alt-Fechenheim auf der gesamten Hauptstraße weiter zu kennzeichnen. Begründung: Der Fahrradweg auf der Starkenburger Straße endet abrupt an der Ampel Schießhüttenstraße kurz vor der Fahrbahnverengung. Die weitergehende Einzeichnung eines Fahrrads auf der gesamten (Haupt-)Straße Alt-Fechenheim wäre sinnvoll, damit für die Fahrradfahrer Verkehrssicherheit und auch den Autoverkehr Klarheit hergestellt wird. Die Straße Alt-Fechenheim ist in einer Tempo 30-Zone und auch gleichzeitig eine Busspur, so dass sich alle Verkehrsteilnehmer die Fahrbahn teilen müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 27.06.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2326 2022 Die Vorlage OF 290/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung wie folgt lautet: "In der Straße Alt-Fechenheim ist Tempo 30 ausgewiesen und es existiert gleichzeitig eine Busspur, sodass sich alle Verkehrsteilnehmer die Fahrbahn teilen müssen." Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2022, OF 266/11 Betreff: Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Starkenburger Straße in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in der Starkenburger Straße nach dem Abzweig Dieburger Straße Richtung Süden, ab Höhe Hausnummer 108 bis zum Mainufer einen verkehrsberuhigten Bereich mit Ausschilderung Verkehrszeichen 325.1 einzurichten. Begründung: Es ist an der Zeit, dass im Landschaftsschutzgebiet, im nahen Umfeld des neugestalteten, naturnahem Mainbogens in einer Sackgasse, die am Mainufer endet eine gleichberechtigte Verkehrssituation aller Verkehrsteilnehmer auf der Straße ohne gesonderten Geh- und Fahrradweg mit Schritttempo unverzüglich umgesetzt wird! Der Ortsbeirat ist in seiner Gesamtheit überzeugt, dass dies im Sinne der Mehrheit der Fechenheimer Bevölkerung und ihrer Besucher ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 25.04.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1966 2022 Die Vorlage OF 266/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2022, OF 171/11 Betreff: Einrichten von Parkwinkeln in der Gründenseestraße im Abschnitt zwischen Fachfeldstraße und Baumertstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Parkwinkel in der Gründenseestraße im Abschnitt zwischen Fachfeldstraße und Baumertstraße einzurichten. Begründung: Durch die vermehrten Kontrollen des Ordnungsamts im Stadtteil Fechenheim und die jüngst erhöhten Verwarngelder für Führer / Halter von PKW insbesondere für Parken auf dem Gehweg, führten dazu, dass viele Anwohner ein Knöllchen erhielten. In der Sache zwar rechtmäßig, aber durch die Anwohner als Geldmacherei empfunden, waren gerade die Fälle, in denen ein PKW mit seinen Reifen und gerade mal bis zur Reifenhälfte auf dem rund zwei Meter breiten Bürgersteig stand. Das erfüllt den Tatbestand, ist menschlich aber nicht nachvollziehbar. Um zu verdeutlichen, dass Fahrzeuge am Fahrbahnrand zu parken haben und nicht auf dem Gehweg, möge der Magistrat Parkwinkel auf der Fahrbahn anbringen. Der Ortsbeirat empfiehlt dies beidseitig zu machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1528 2022 Die Vorlage OF 171/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: Der Magistrat wird aufgefordert, Parkwinkel auf der Fahrbahn in der Gründenseestraße im Abschnitt zwischen Fachfeldstraße und Baumertstraße einzurichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 158/11 Betreff: Überwachung des ruhenden Verkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im OBZ 11 sollten die folgenden Lokalitäten besondere Berücksichtigung finden: Fechenheim: Alt Fechenheim (Halten und Parken auf dem Bürgersteig zwischen Pfortenstr. und Kleestr.), Starkenburger Straße und Kleedreieck (Parken auf dem Radweg bzw. Radstreifen), Mittelseestraße (Parken auf dem Gehweg, Blockieren der Durchfahrt, Parken an den Straßenecken mit Bordsteinabsenkung), Burglehen, Löhnungsgasse (Parken in Spielstraßen auf nicht ausgewiesenen Flächen) Seckbach: Im Trieb Riederwald: Erlenbruch, besonders Einfahrt FSV Sportplatz Begründung: Den Fußgänger*innen wird zunehmend weniger Raum auf Ihren Wegen zugestanden. In vielen Straßenzügen wird schon heute rechtmäßig auf dem Gehweg geparkt. In der Praxis bleibt da oft kein ausreichender Platz für Rollator, Rollstuhl und Kinderwagen. Und diese Praxis weitet sich auf andere Straßen ohne ausgewiesene Parkfläche auf dem Bürgersteig aus. Zusätzlich wird von einer großen Zahl von Radfahrer*innen - teilweise aus eigenem Sicherheitsbedürfnis - der Fußweg als Radweg genutzt. Dieser Umstand führt zu einer weiteren Verschärfung auf Gehwegen. Das Verbot auf Radwegen zu halten oder gar zu parken wird ignoriert und eine Unterbindung dieses Zustandes findet nur in unzureichendem Maße statt. Die Strafgebühren bei Verstößen sind adäquat deutlich angehoben worden, was aber leider bisher zu keiner Intensivierung der Überwachung der Regeln geführt hat. Hier muss dringlich eine zahlenmäßige Erweiterung der Kontrollen erfolgen. Beispiele Alt Fechenheim 17:30 Foto: Thomas Dorn selbst Alt Fechenheim 11:30 Foto: Thomas Dorn selbst Burgelehen 15:00 Foto: Thomas Dorn selbst Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1306 2022 Die Vorlage OF 158/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 sollten die folgenden Lokalitäten besondere Berücksichtigung finden: Fechenheim: Alt-Fechenheim (Halten und Parken auf dem Bürgersteig zwischen Pfortenstraße und Kleestraße), Starkenburger Straße und Kleedreieck (Parken auf dem Radweg bzw. Radstreifen), Mittelseestraße (Parken auf dem Gehweg, Blockieren der Durchfahrt, Parken an den Straßenecken mit Bordsteinabsenkung), Burglehen, Löhnungsgasse (Parken in Spielstraßen auf nicht ausgewiesenen Flächen) Wächtersbacher Straße Seckbach: Im Trieb, Hofhausstraße (halbseitiges Parken trotz Markierung und Platz auf der Straße) Auerfeldstraße (vor dem Huthpark), An der Marienkirche (vor dem Kindergarten - Autos stehen komplett auf dem Gehweg) Riederwald: Erlenbruch, besonders Einfahrt FSV-Sportplatz Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 118/11 Betreff: Verbindung für den Fuß- und Radverkehr zwischen Fechenheim - Starkenburger Straße und dem Isenburger Schloss in Offenbach Der Ortsbeirat möge beschließen: bezugnehmend auf die Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST1774, in der der Magistrat ankündigt erneut über den im Betreff genannten Gegenstand zu berichten, möge der Magistrat die folgenden Fragen beantworten: 1. Liegen dem Magistrat die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie der Stadt Offenbach vor? 2. Wenn ja, welche Ergebnisse erbrachte die Machbarkeitsstudie der Stadt Offenbach? 3. Ist die Stadt Frankfurt nach wie vor an einer Realisierung einer für den Stadtteil Fechenheim wünschenswerten Verbindung für den Fuß- und Radverkehr zwischen Fechenheim und Offenbach interessiert? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 187 2021 Die Vorlage OF 118/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.07.2021, OA 41 entstanden aus Vorlage: OF 34/11 vom 20.04.2021 Betreff: Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den Stadtteilen einrichten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit der Wirtschaftsförderung die 80 Prozent Förderung für Kommunen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu nutzen, um dringend benötigte Ladepunkte für Elektrofahrzeuge im Frankfurter Osten anzubieten. Folgende Orte stehen zur Disposition: Priorisierung in den jeweiligen Stadtteilen von oben nach unten: Fechenheim: zwei Ladeplätze am Parkplatz Friedhof Fechenheim oder in der Starkenburger Straße; zwei E-Ladeplätze am Kleedreieck westlich des Taxistands mit Option eines Schnellladers. Dies wäre interessant für Taxis, da sich dort ebenfalls ein Taxiwarteplatz befindet; zwei E-Ladeplätze in Fechenheim am Sportplatz Pfortenstraße; zwei E-Ladeplätze vor dem 7.Revier oder auf dem Parkplatz an der Ankergasse. Riederwald: zwei E-Ladeplätze in der Schäfflestraße, Bereich der katholischen Kirche; zwei E-Ladeplätze Parkplatz unter der Autobahnbrücke am Erlenbruch. Begründung: Im Frankfurter Osten gibt es viele Menschen, die in Mehrfamilienhäusern ohne Tiefgaragen wohnen. Öffentliche Ladestationen in den Wohngebieten gibt es nicht. Die Bürger mit E-Autos versuchen diesen Mangel mit den Schnellladepunkten am Supermarkt Kaufland auszugleichen. Die Ladepunkte im Hessen-Center sind sehr hochpreisig und werden daher gemieden. Am Kaufland bilden sich inzwischen schon Schlangen vor den Ladesäulen. Ideal wäre es, wenn bereits bei der Zulassung eines E-Fahrzeugs erfasst wird, an welchem Ort geladen wird, zu welcher Zeit meistens geladen wird und ob dieser Bürger auf öffentliche Ladestationen angewiesen ist. In Amsterdam wird dieses bereits mit Erfolg seit Jahren praktiziert und die öffentlichen Ladepunkte entsprechend Fahrzeugen zugeordnet. Wenn ein naher Ladepunkt eine zu hohe Auslastung hat, wird ein neuer Ladepunkt in Auftrag gegeben. Dieser wird dann direkt vor dem Haus dieses Bürgers gesetzt oder dort, wo es in der direkten Umgebung möglich ist. Frankfurt rangiert momentan bei der Anzahl der verfügbaren Ladepunkte weit abgeschlagen und schon gar nicht auch nur in der Nähe bei irgendeiner Großstadt Deutschlands. Frankfurt findet sich bei der Anzahl der öffentlichen E-Ladepunke im Ranking sogar hinter der Kleinstadt Regensburg. Dies wirkt sich natürlich auf die bei uns in Frankfurt unterdurchschnittliche Anzahl an rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen aus. Seit zwei Jahren gibt es nur Versprechungen und keinerlei Maßnahmen. Der einzige Entschuldigungsgrund, den man immer wieder aus der Verwaltung hört, ist: "Die Stadtverordnetenversammlung hat eine städtische Beteiligung an E-Ladepunkten abgelehnt und deshalb wird nichts in dieser Richtung unternommen." Es muss doch mehr Alternativen geben, um eine Infrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge zu errichten. Unternehmer berichten über eine schleppende Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt: "Wir haben seit knapp drei Jahren versucht, in Frankfurt Fuß zu fassen", sagt Ulf Schulte, Managing Director und Geschäftsführer der Allego GmbH. "Der angekündigte Gestattungsvertrag wurde von der Stadt bis heute nicht vorgelegt", so Schulte. "Zudem war die Abstimmung der Standorte mit den zuständigen Behörden ergebnislos. Mit der Zeit sind wir zu dem Schluss gekommen, dass sich das Projekt leider nicht wie geplant umsetzen lässt und haben uns deshalb bedauerlicher Weise zurückziehen müssen." Quelle: Interview: electrive.net Im ersten Quartal 2021 sind bereits zehn Prozent aller Neuwagen in Deutschland batterie-elektrisch angetrieben. Fast alle Autohersteller wollen spätestens in den nächsten neun Jahren oder noch früher keine oder nur noch einen sehr geringen Prozentsatz an konventionellen Verbrennerfahrzeugen verkaufen. Von der großen Elektrotaxiflotte in Frankfurt ist momentan gar nichts mehr zu hören. Priorisierung des nachhaltigen Verkehrs in der Stadt Frankfurt ist bereits lange überfällig. Eine nötige Infrastruktur für alle Bürger mit aufzubauen, ist dafür zwingend erforderlich. Es wäre zielführend, nun endlich bei den E-Ladepunkten in Wohngebieten anzusetzen und dieser Thematik etwas mehr Beachtung zu schenken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 431 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 07.09.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 41 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 41 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 483, 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 07.09.2021 Aktenzeichen: 91 50
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2021, OF 34/11 Betreff: Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den Stadtteilen einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, mit der Wirtschaftsförderung die 80% Förderung für Kommunen des BMVI zu nutzen um dringend benötigte Ladepunkte für Elektrofahrzeuge im Frankfurter Osten anzubieten. Folgende Orte stehen zur Disposition: Priosierung in den jeweiligen Stadtteilen von oben nach unten: Fechenheim: 2 Ladeplätze am Parkplatz Friedhof Fechenheim 2 E-Ladeplätze am Kleedreieck westl. des Taxistands mit Option eines Schnellladers. Dies wäre interessant für Taxis, da sich dort ebenfalls ein Taxiwarteplatz befindet. 2 E-Ladeplätze in Fechenheim am Sportplatz Pfortenstraße 2 E-Ladeplätze vor dem 7.Revier oder auf dem Parkplatz an der Ankergasse. Riederwald: 2 E-Ladeplätze in der Schäfflestraße, Bereich der katholischen Kirche 2 E-Ladeplätze Parkplatz unter der Autobahnbrücke am Erlenbruch Begründung: Im Frankfurter Osten gibt es viele Menschen, die in Mehrfamilienhäusern ohne Tiefgaragen wohnen. Öffentliche Ladestationen in den Wohngebieten gibt es nicht. Die Bürger mit e-Autos versuchen diesen Mangel mit den Schnellladepunkten am Supermarkt Kaufland auszugleichen. Die Ladepunkte im Hessen-Center sind sehr hochpreisig und werden daher gemieden. Am Kaufland bilden sich inzwischen schon Schlangen vor den Ladesäulen. Ideal wäre es, wenn bereits bei der Zulassung eines E-Fahrzeugs erfasst wird, an welchem Ort geladen wird, zu welcher Zeit meistens geladen wird und ob dieser Bürger auf öffentliche Ladestationen angewiesen ist. In Amsterdam wird dieses bereits mit Erfolg seit Jahren praktiziert und die öffentlichen Ladepunkte entsprechend Fahrzeugen zugeordnet. Wenn ein naher Ladepunkt eine zu hohe Auslastung hat, wird ein neuer Ladepunkt in Auftrag gegeben. Dieser wird dann direkt vor dem Haus dieses Bürger gesetzt oder dort wo es in der direkten Umgebung möglich ist. Frankfurt rangiert momentan bei der Anzahl der verfügbaren Ladepunkte weit abgeschlagen und schon gar auch nur in der Nähe bei irgendeiner Großstadt Deutschlands. Frankfurt findet sich bei der Anzahl der öffentlichen E-Ladepunke im Ranking sogar hinter der Kleinstadt Regensburg. Dies wirkt sich natürlich auf die bei uns in Frankfurt unterdurchschnittliche Anzahl an rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen aus. Seit zwei Jahren gibt es nur Versprechungen und keinerlei Maßnahmen. Der einzige Entschuldigungsgrund den man immer wieder aus der Verwaltung hört, ist: "Die Stadtverordnetenversammlung hat eine städtische Beteiligung an E-Ladepunkten abgelehnt und deshalb wird nichts in dieser Richtung unternommen." Es muss doch mehr Alternativen geben um eine Infrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge zu errichten. Unternehmer berichten über eine schleppende Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt: "Wir haben seit knapp drei Jahren versucht, in Frankfurt Fuß zu fassen", sagt Ulf Schulte, Managing Director und Geschäftsführer der Allego GmbH. . ."Der angekündigte Gestattungsvertrag wurde von der Stadt bis heute nicht vorgelegt", so Schulte. "Zudem war die Abstimmung der Standorte mit den zuständigen Behörden ergebnislos. Mit der Zeit sind wir zu dem Schluss gekommen, dass sich das Projekt leider nicht wie geplant umsetzen lässt und haben uns deshalb bedauerlicher Weise zurückziehen müssen." Quelle: Interview: electrive.net Im ersten Quartal 2021 sind bereits 10% aller Neuwagen in Deutschland batterie-elektrisch angetrieben. Fast alle Autohersteller wollen spätestens in den nächsten 9 Jahren oder noch früher keine oder nur noch einen sehr geringen Prozentsatz an konventionellen Verbrennerfahrzeugen verkaufen. Von der großen Elektrotaxiflotte in Frankfurt ist momentan gar nichts mehr zu hören. Priorisierung des nachhaltigen Verkehrs in der Stadt Frankfurt ist bereits lange überfällig. Eine nötige Infrastruktur für alle Bürger mit aufzubauen, ist dafür zwingend erforderlich. Es wäre zielführend nun endlich bei den E-Ladepunkten in Wohngebieten anzusetzen und dieser Thematik etwas mehr Beachtung zu schenken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 34/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 41 2021 Die Vorlage OF 34/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "Parkplatz Friedhof Fechenheim" die folgenden Worte ergänzt werden: "oder in der Starkenburger Straße". Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2019, OF 641/11 Betreff: Bürgersteig am Burglehen zur Starkenburger Straße hin weiterführen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Bürgersteig am Burglehen zur Starkenburger Straße hin weiterzuführen mit einem flachen Bordstein und den blockierenden Parkplatz entfallen zu lassen. Begründung: Wenn sich Fußgänger auf der östlichen/ungeraden Seite der Starkenbuger Straße befinden hört auf dem Linneplatz abrupt der Bürgertsteig auf und endet in einem Parkplatz mit hohem Bordstein. Es ist unmöglich, dort mit einem Rollstuhl oder Kinderwagen weiter zu laufen. Man muss dort die Straße überqueren ohne eine Ampel oder Zebrastreifen als Querungshilfe. Es ist nicht ersichtlich, warum dort überhaupt ein Parkplatz, anstelle einer einfachen Weiterführung des Trottoires installiert wurde. Zur Sicherheit der Fußgänger, Passanten mit Kinderwagen und besonders für Kinder ist es wünschenswert, den Bordstein abzuflachen und den Parkplatz entfallen zu lasssen, damit alle sicher und einfach weiter geradeaus laufen können und nicht auf die Straße ausweichen müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 02.12.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5519 2019 Die Vorlage OF 641/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2019, OF 570/11 Betreff: Fachfeldstraße sicherer gestalten Der Ortsbeirat 11 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die ursprünglich vorhandenen Bodenschwellen (bspw. Kölner-Teller) und Piktogramme "Vorsicht Schulkinder" in der Fachfeldstraße wieder herzustellen. Begründung: Vor der Sanierung der Fachfeldstraße waren in Höhe der Hausnummer 27 und 38 Bodenschwellen in Form von Kölner-Tellern sowie Piktogramme vorhanden, welche auf die besondere Verkehrssituation der dort ansässigen Schulen "Am Mainbogen und Freiligrath" hinwiesen und die Autofahrer zu der gebotenen Vorsicht und Anpassung ihrer Fahrweise anhielten. Dieser Zustand soll wieder hergestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 570/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 570/11 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.03.2019, OF 563/11 Betreff: Poller auf Sperrfläche Fachfeldstraße/Schießhüttenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Poller auf der Sperrfläche Fachfeldstraße/ Schießhüttenstraße zu installieren. Begründung: Die dort befindliche Sperrfläche wird regelmäßig ordnungswidrig beparkt. Um den Rechtszustand wieder herzustellen und sicherzustellen, dass dieser auch Bestand hat, sollen Poller installiert werden, die den gefährlichen Bereich um die Einmündung frei halten und einbiegenden Fahrzeugführern die Sicht auf Schüler der Schule am Mainbogen, die sich ca. 50 Meter entfernt befindet, erleichtern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 563/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.03.2019, OF 536/11 Betreff: Baustelle Gründenseestraße zwischen Fachfeldstraße und Konstanzer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob er in Kenntnis darüber ist, dass die Baustelle Gründeseestraße - zwischen Fachfeldstraße und Konstanzer Straße - (Unitiy Media führt Kabelarbeiten unter dem Gehweg seit November 2018 durch. Aufgrund eines Granatenfunds wurden die Arbeiten unterbrochen und seither nicht fortgesetzt, da vermutet wird, dass noch mehr Kampfmittel aufzufinden sein könnten) in einem nicht verkehrssicheren Zustand ist. Weiterhin fragt der Ortsbeirat den Magistrat, ob er dahingehend mit der verantwortlichen Firma Kontakt aufgenommen hat und diese an die Verkehrssicherungspflicht erinnert wurde. Als Letztes fragt der Ortsbeirat den Magistrat, wann der ordnungsgemäße Zustand der Örtlichkeit wieder hergestellt sein wird und wer sich in akuten Fällen umgehend um die Verkehrssicherung der Baustelle nach einem Wetterereignis wie in den vergangenen Tagen kümmern wird. Begründung: Nachdem Anfang November 2018 bei Kabelarbeiten in der Gründenseestraße in Fechenheim eine Gasgranate aus dem 2. Weltkrieg gefunden wurde und dabei drei Bauarbeiter Verletzungen davongetragen haben, steht die Baustelle leider auch heute (3 Monate danach) immer noch komplett still. Wir, als Anwohner der Gründenseestraße fragen uns nun so langsam, wie lange dieser Zustand eines nicht benutzbaren Gehweges vor HNR 26, einem dauerhaft gesperrten Parkplatz ggü. HNR 17 und einer seitdem unbenutzten Dixi-Toilette und weiteren Absperrungen im Kreuzungsbereich zur Fachfeldstraße noch so bleiben soll? Hier fallen nicht nur Parkplätze weg, sondern auch parkende Fahrzeuge ragen nun mangels Überhangfläche im Bereich der abgesperrten Baustelle mit offenem Gehweg gefährlich in die Straße (besonders immer wieder trotz Beschilderung falsch geparkter Transporter), so dass die Gründenseestraße partiell und zu gewissen Zeiten nur noch einspurig befahrbar ist. Dieser Zustand ist für uns Anwohner nicht weiter akzeptabel und wir bitten Sie dringend zur Herbeiführung einer schnellen Lösung! Ich denke, es sollte kein Problem sein, die Baustelle innerhalb kürzester Zeit abzuschließen, da auch der Beginn der Kabelverlegung bis zum Granatenfund nur sehr wenige Tage in Anspruch genommen hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 536/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 499/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Aussichtsturm im Fechenheimer Mainbogen Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: es werden ausreichend Mittel in den Haushalt eingestellt, um die Planung für einen im Fechenheimer Mainbogen zu bauenden Aussichtsturm, östlich der Starkenburger Straße, zu erstellen. Begründung: Fechenheim verfügt mit seinem Anteil am Frankfurter Grüngürtel, dem Fechenheimer Mainbogen, über ein bemerkenswertes Areal. Durch den Bau eines Aussichtsturmes könnte die Attraktivität dieses Areals sowohl für die Fechenheimer als auch für die Nachbarn eine enorme Steigerung erfahren. Da der Mainbogen über große Freiflächen verfügt, wäre ein Aussichtsturm eine Attraktion, die dem Besucher einen weiten Blick über den Mainbogen, den Stadtteil und die benachbarte Umgebung gewähren würde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 308 2018 Die Vorlage OF 499/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen BFF (= Ablehnung); bei Enthaltung LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 464/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fußwege im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel einzustellen um wichtige, teils offizielle, teils inoffizielle Fußwege und Fußweg-Verbindungen im Ortsbezirk 11, wie der sogenannte "Aldi"-Weg zwischen Konstanzer Straße und Ferdinand-Porsche Straße, der Weg zwischen Adam-Opel-Straße und Ferdinand-Porsche-Straße (beleuchtete Verbindung zwischen Gewerbegebiet und ÖPNV), der Weg zwischen Bregenzer Straße und Ferdinand-Porsche-Straße (Zugangsweg zu Gartengrundstücken) mit einfachen Mitteln für einen Übergangszeitraum, bis anstehende Planungen in die Realisierungsphase gehen, zu begeh- und befahrbaren (Fahrrad, Kinderwagen, Rollator) Wegen zu machen, da viele dieser Wege zur Zeit während und nach Niederschlägen kaum passierbar sind. Begründung: Es sollte der Grundsatz gelten, dort, wo mit einfachen Mitteln das Fahren mit dem Auto vermieden werden kann, da kürzere Verbindungen per Fuss eine wesentlich einfachere und bessere Zugänglichkeit ermöglichen, dies zu fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 277 2018 Die Vorlage OF 464/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.07.2018, OF 386/11 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch in Fechenheim, Seckbach und Riederwald umsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1314/2017 zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" aufgefordert, an folgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke aufzustellen: · Mainufer Fechenheim, Ende Starkenburger Straße, rechts zur Carl-Ulrich-Brücke · vor der Trauerhalle Fechenheim, Einbiegler Weg vor der Tür zur Trauerhalle · Wächtersbacher Straße an geeigneter Stelle laut Beschluss · gegenüber vom Fechenheimer Schwimmbad, Konstanzer Straße · Anlegestelle Primusline in Fechenheim · Fechenheim direkt am Mainufer an geeigneter Stelle laut Beschluss · Ende der Steinauer Straße am Eingang zum Wald · Fechenheim Nord an geeigneter Stelle laut Beschluss · Riederwald an geeigneter Stelle laut Beschluss · alte Straßenbahnstrecke nach Bergen zwischen Bitzweg und Wilhelmshöherstraße · vor dem Eingangstor der Pestalozzischule bei den Fahrradständern (mind. 2 Bänke) · Gustav-Behringer-Straße an geeigneter Stelle laut Beschluss · Am Sausee an geeigneter Stelle laut Beschluss Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke -ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 11 weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Die genannten Standorte wurden von Bürgern bei einer von der CDU-Stadtverordnetenfraktion durchgeführten Befragung vorgeschlagen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3512 2018 Die Vorlage OF 386/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor die Worte ". . sowie ausreichend Abfallbehälter. ." hinzugefügt und die Aufzählung um den Punkt " Galerie Seckbach, an geeigneter Stelle" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.07.2018, OF 397/11 Betreff: Sichern eines Pollers Dietesheimer Straße/Starkenburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am Ende der Zufahrt von der Starkenburger Straße (ggü. HN 76) aus zur Dietesheimer Straße, den Poller wieder instand zu setzen und ihn gegen unerlaubtes Herausnehmen zu sichern. Begründung: Anwohner beschwerten sich bei der Polizei über unberechtigt einfahrende Fahrzeuge, die über die o.g. Zufahrt auf den Spielplatz Dietesheimer Straße gelangen, um dort widerrechtlich auf den Rasenflächen zu parken. Normalerweise verhindern installierte Poller die unberechtigte Zufahrt. Allerdings sind diese Poller nicht mit einem Schloss o.ä. versehen, weshalb sie ohne Probleme herausgenommen werden können und werden (ein Poller liegt dauerhaft im Gebüsch zwei Meter weiter). Ein Sichern würde den ordnungsgemäßen Zustand wiederherstellen, ohne dass weitere Maßnahmen von Nöten wären. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3518 2018 Die Vorlage OF 397/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2018, OF 283/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fußwege im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel einzustellen um wichtige, teils offizielle, teils inoffizielle Fußwege und Fußweg-Verbindungen im Ortsbezirk 11 wie der "Aldi"-Weg zwischen Konstanzer Straße und Ferdinand-Porsche Straße, der Weg zwischen Adam-Opel-Straße und Ferdinand-Porsche Straße (beleuchtete Verbindung zwischen Gewerbegebiet und ÖPNV), der Weg zwischen Bregenzer Straße und Ferdinand Porsche Straße (Zugangsweg zu Gartengrundstücken) mit einfachen Mitteln für einen Übergangszeitraum bis anstehende Planungen in die Realisierungsphase gehen, zu begehbaren Wegen zu machen, da viele dieser Wege zur Zeit während und nach Niederschlägen kaum passierbar sind, Begründung: Es sollte der Grundsatz gelten, dort, wo mit einfachen Mitteln das Fahren mit dem Auto vermieden werden kann, da kürzere Verbindungen per Fuss eine wesentlich einfachere und bessere Zugänglichkeit ermöglichen, dies zu fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 52 2018 Die Vorlage OF 283/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.11.2017, OA 198 entstanden aus Vorlage: OF 249/11 vom 19.10.2017 Betreff: Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Antrag auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 im Bereich der Bebraer Straße/Wächtersbacher Straße bis zur Schlitzer Straße erneut, unter Beantwortung, Beachtung und Bewertung der nachstehend aufgeführten Punkte, zu prüfen: Im Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316, sind drei Argumente angeführt, die zu einer negativen Entscheidung der Anregung führen könnten: Erstes Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Aufgrund (...) des hohen Schwerlastverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs ist die Einrichtung einer Tempo-30 Zone nicht möglich." Der Straßenabschnitt, auf dem zukünftig eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeregt wird, hat keinen erhöhten Schwerlastverkehr. Schwerlastverkehr fährt dort zurzeit noch in einem akzeptablen und normal üblichen Rahmen. Von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr morgens ist dort jeglicher Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen komplett verboten. 1. Würde bei erhöhtem Schwerlastverkehr ein weiterer Grund vorliegen, um neue Maßnahmen zu ergreifen? 2. Wäre damit nicht die Verkehrssicherheit in diesem Bereich unverzüglich zu erhöhen? 3. Bereits im Jahr 2003 gab es seitens des Magistrats Planungen, den Bereich, inklusive der Wächtersbacher Straße und der Bebraer Straße, in eine großflächige Tempo-30-Zone umzuwandeln. Eine Umsetzung war damals noch als rechtlich möglich eingeschätzt worden. Welche Vorschriften lassen dies heute nicht mehr möglich erscheinen? 4. Warum ist auf den typgleichen Verkehrswegen mit Personennahverkehr im selben Stadtteil eine Umsetzung mit reduzierter Geschwindigkeit möglich und im Gegensatz dazu auf der Wächtersbacher Straße nicht (z. B. Dieburger Straße, Starkenburger Straße, Straße Alt-Fechenheim)? In der Straße Alt-Fechenheim, vom Ortskern in Richtung zum Cassella-Industriegelände, ist die letzte Reduzierung auf Tempo 30 im Jahr 2016 umgesetzt worden. 5. Was war im Jahr 2016 der Unterschied in der Betrachtung der Einrichtung von Tempo 30 zur Wächtersbacher Straße und Alt-Fechenheim? 6. Gab es hier unfallbedingte Zahlen oder handelte es sich um eine Unfallhäufungsstelle, die von der Unfallkommission behandelt wurde? Zweites Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Unfallzahlen aufgrund überschrittener Geschwindigkeiten liegen nicht vor." In dem Bereich darf zurzeit Tempo 50 gefahren werden. Es hat im Jahr 2017 mindestens zwei Unfälle mit Schwerverletzten auf der Wächtersbacher Straße gegeben. 7. Wenn es keine Unfälle aufgrund überschrittener Geschwindigkeit von 50 km/h gab, ist es dann richtig, dass die bereits erlaubten 50 km/h in diesem Bereich als zu hoch einzustufen sind und eine geringere Geschwindigkeit durchaus Sinn macht? Die dem Ortsbeirat bekannten schweren Unfälle im Jahr 2017 sind alle bei einer Geschwindigkeit unter 50 km/h erfolgt. Es war trockenes Wetter und helllichten Tag. 8. Wären diese Unfälle auch passiert, wenn die Fahrzeuge nur 30 km/h gefahren wären? Die Aufzählung der schützenswerten Bereiche sind nachfolgend festgehalten. Dazu kommt noch Frankfurts größter Supermarkt, der für viele kreuzende Fußgänger sorgt und das Straßenbild dort merklich verändert hat. Die Struktur des Stadtteils hat sich in den Jahren 2016 und 2017 drastisch verändert. Weitere Projekte sind geplant. Es gibt ein städtisches Planungsprojekt, das Industriegebiet zu revitalisieren und dort mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Der kreuzende Fußgängerverkehr hat hier erheblich zugenommen und wird in der Zukunft noch weiter ansteigen, da dort zusätzlich eine S-Bahn-Station geplant ist. 9. Wie viele Tote oder Schwerverletzte reichen aus, um eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit rechtfertigen zu können? Drittes Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Auch schützenswerte Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten oder Altenheime finden sich auf dem genannten Abschnitt nicht." Am Ende des Bereichs sind die Praunheimer Werkstätten (Behindertenwerkstatt) direkt an der Wächtersbacher Straße gelegen. Ein weiterer großer kultureller Veranstaltungsort ist die "Klassikstadt". Sie liegt direkt an der Wächtersbacher Straße mit Veranstaltungen wie dem Streetfood Festival und vielen anderen, nicht nur automobilzentrierten Veranstaltungen. Eine besonders an den Wochenenden immer wieder für chaotische Verkehrsverhältnis sorgende Lokalität. Ein schwerer Unfall mit einem Fahrradfahrer ereignete sich 2017, während eine solche Veranstaltung stattfand. Es befinden sich direkt an der Straße weitere besonders schützenswerte Anlieger: - Eine Schule - Gymnasium, Realschule und Grundschule (FCSF) - Ein Kinderhort mit Kindergarten (Eröffnung 2018) - Eine Kindertagesstätte (St. Hildegard, Caritas) - Zwei Sporthallen, die von Kindern genutzt werden (Fabriksporthalle und FCSF) Weniger als 100 Meter davon in den Seitenstraßen gelegen: - Eine Haupt-, Real- und Grundschule (KHS) - Ein Kindergarten mit Hort (Sonnenschein) Fuldaer Straße Weniger als 150 Meter davon in der Seitenstraße gelegen: - Kindertagesstätte 75 - Lauterbacher Straße Der größte Supermarkt Frankfurts, mit sehr großem kreuzenden Verkehr von Radfahrern und Fußgängern, befindet sich in dem Bereich. Die Schüler und Kindergartenkinder müssen auf weiten Strecken des Bereichs auf die gegenüberliegende Seite der Wächtersbacher Straße kreuzen, um von/zu den Kindergärten und Schulen, unter anderem zu den Bushaltestellen oder der beidseitigen Wohnbebauung zu gelangen. 10. Sind diese schützenswerte Orte bei der Prüfung übersehen oder nicht bekannt gewesen? Zur notwendigen Verbesserungen der Kreuzungsmöglichkeiten gab es in letzter Zeit bereits fünf Anträge für diesen Bereich. Diese Kreuzungsmöglichkeiten waren zum Teil explizit für die Schüler und Kindergartenkinder vor ihren eigenen Einrichtungen an der Wächtersbacher Straße vorgesehen. Keine ist bisher umgesetzt worden. 11. Besteht aufgrund der geschilderten Sachlage Hoffnung, diese vorhergehenden Anträge nun erneut zu prüfen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen durchzuführen? Begründung: Bereits heute ergeben sich in dem Bereich Wächtersbacher Straße täglich sehr gefährliche Situationen. Im Jahr 2017 hat es bei Unfällen auf der Wächtersbacher Straße bisher mindestens vier Schwerverletzte gegeben. Schnelles Überholen von Bussen und das Umfahren von Querungshilfen auf der Gegenfahrbahn (Verkehrsinseln mit Zebrastreifen) sind mittlerweile an der Tagesordnung. Mit den Beschränkungen im südlichen Fechenheim hat man sehr gute Erfahrungen gemacht und sie haben zu einer merklichen Verbesserung der Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer geführt. Weshalb auf den typgleichen Verkehrswegen Dieburger Straße und Starkenburger Straße im selben Stadtteil eine solche Umsetzung mit reduzierter Geschwindigkeit möglich ist und auf der Wächtersbacher Straße nicht möglich sein soll, ist den Bürgern nicht zu vermitteln. Es gibt bereits in der Verwaltungsvorschrift zur StVO zu Zeichen 274 aus gutem Grund folgende Öffnungsklausel: "Geschwindigkeitsbeschränkungen können sich im Einzelfall schon dann empfehlen, wenn aufgrund unangemessener Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden." Wenn Kinder und Erwachsene von Querungsstellen, die beleuchtet und gut markiert sind, von Fahrzeugen "weggefegt" werden, ist davon auszugehen, dass hier Fahrzeuge zu schnell fahren. So mehrfach in 2017 geschehen. Wenn man Schwerverletzte oder tödlich verunglückte Kinder und Erwachsene nur zählt, bis man Sicherungsmaßnahmen durchführt, ist dies sehr bedauerlich. Auf und an der Wächtersbacher Straße ist es gefährlich. Wie viele schwerverletzte Menschen mit an ihre Unfälle erinnernden bleibenden Schäden oder sogar Toten bedarf es, um Maßnahmen zu ergreifen? Man sollte präventiv arbeiten und solche Unfälle bereits im Vorfeld vermeiden. Jeder Unfall mit verletzten Menschen ist einer zu viel. Alle Unfälle dieses Jahr hätten schon nicht passieren sollen und wären vermeidbar gewesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 163 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 15.11.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 316 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 198 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 316 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 198 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 18. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.02.2018, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 316 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 316 = Zurückweisung, OA 198 = Annahme) 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2018, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Die Vorlage B 316 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2402, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2018
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2017, OF 249/11 Betreff: Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße (OA 160) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: A.: Die B316 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. B.: Der Magistrat wird aufgefordert den Antrag auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 im Bereich der Bebraer/Wächtersbacher Straße bis zur Schlitzer Straße erneut zu prüfen unter Beantwortung, Beachtung und Bewertung der nachstehend aufgeführten Punkte. Im Bericht B316 sind drei Argumente angeführt die zur einer negativen Entscheidung des Antrags führen könnten: 1. Aus dem Bericht des Magistrats: "Aufgrund des hohen Schwerlastverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs ist die Einrichtung einer Tempo-30 Zone nicht möglich." Der Straßenabschnitt auf dem zukünftig eine Höchstgeschwindigkeit von 30kmh angeregt wird, hat keinen erhöhten Schwerlastverkehr. Schwerlastverkehr fährt dort z.Zt. noch in einem akzeptablen und normal üblichen Rahmen. Würde bei erhöhtem Schwerlastverkehr ein weiterer Grund vorliegen um neue Maßnahmen zu ergreifen, wäre die Verkehrssicherheit in diesem Bereich unverzüglich zu erhöhen ? Von 22:00 bis 06:00h morgens ist dort jeglicher Schwerlastverkehr komplett verboten (>7.5t) Bereits im Jahr 2003 gab es seitens des Magistrats Planungen den Bereich, inklusive der Wächtersbacher Straße und der Bebraer Straße, in eine großflächige Tempo 30 Zone umzuwandeln. Eine Umsetzung war damals noch als rechtlich möglich eingeschätzt worden. Welche Vorschriften lassen dies heute nicht mehr möglich erscheinen ? Warum ist auf den typgleichen Verkehrswegen mit Personennahverkehr im selben Stadtteil eine Umsetzung mit reduzierter Geschwindigkeit möglich und im Gegensatz dazu auf der Wächtersbacher Straße nicht ? (z.B. Dieburger Straße, der Starkenburger Straße, Alt-Fechenheim) In der Straße Alt-Fechenheim vom Ortskern zum Cassella Industriegelände ist die letzte Reduzierung auf Tempo 30 in 2016 umgesetzt worden. Was war im Jahr 2016 der Unterschied in der Betrachtung des Tempo 30 zur Wächtersbacher Straße und Alt-Fechenheim ? Gab es hier unfallbedingte Unfallzahlen oder handelte es sich um Unfallhäufungsstelle die von der Unfallkommission behandelt wurde ? 2. Aus dem Bericht des Magistrats: "Unfallzahlen aufgrund überschrittener Geschwindigkeiten liegen nicht vor." In dem Bereich darf zur Zeit Tempo 50 gefahren werden. Es hat in 2017 mindestens 2 Unfälle mit Schwerverletzten auf der Wächtersbacher Straße gegeben. Wenn es keine Unfälle aufgrund überschrittenen Geschwindigkeit von 50km/h gab, ist es dann richtig, dass die bereits erlaubten 50km/h in diesem Bereich als zu hoch einzustufen sind und eine geringere Geschwindigkeit durchaus Sinn macht ? Die uns bekannten schweren Unfälle in 2017 sind alle bei unter 50km/h erfolgt. Es war trockenes Wetter und am hellichten Tag. Wären diese Unfälle auch passiert, wenn die Fahrzeuge nur 30 km/h gefahren wären? Die Aufzählung der schützenswerten Bereiche sind im Punkt 3 aufgezählt. Dazu kommt noch Frankfurts größter Supermarkt, der für viele kreuzende Fußgänger sorgt und das Straßenbild dort merklich verändert hat. Die Struktur des Stadtteils hat sich in den Jahren 2016 und 2017 drastisch verändert. Weitere Projekte sind geplant. Es gibt ein städtisches Planungsprojekt das Industriegebiet zu revitalisieren und mehr Arbeitsplätze dort zu schaffen. Der kreuzende Fußgängerverkehr hat dort erheblich zugenommen und wird in der Zukunft noch weiter ansteigen, da zusätzlich dort eine S-Bahnstation geplant ist. Wie viele Tote oder Schwerverletzte reichen aus um eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit rechtfertigen zu können ? 3. Aus dem Bericht des Magistrats: "Auch schützenswerte Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten oder Altenheime finden sich auf dem genannten Abschnitt nicht." Am Ende des Bereichs sind die Praunheimer Werkstätten (Behindertenwerkstatt), direkt an der Wächtersbacher Straße gelegen. Ein weiterer großer kultureller Veranstaltungsort "Klassikstadt" liegt direkt an der Wächtersbacher Straße. Mit Veranstaltungen, wie dem Streetfood Festival und vielen anderen nicht nur automobilzentrierten Veranstaltungen in der Stadt Frankfurt ein besonders an den Wochenenden immer wieder für chaotische Verkehrsverhältnis sorgende Lokalität. Ein schwerer Unfall mit einem Fahrradfahrer ereignete sich 2017 während eine solche Veranstaltung stattfand. Es sind direkt an der Straße folgende weitere besonders schützenswerte Anlieger: 1 Schule - Gymnasium, Realschule und Grundschule (FCSF) 1 Kinderhort mit Kindergarten ( Eröffnung 2018 ) 1 Kindertagesstätte ( St. Hildegard, Caritas ) 2 Sporthallen, die von Kindern genutzt werden ( Fabriksporthalle und FCSF ) Es sind weniger als 100m davon in den Seitenstraßen gelegen: 1 Schule Haupt-Real und Grundschule ( KHS ) 1 Kindergarten mit Hort ( Sonnenschein ) Fuldaer Straße Es sind weniger als 150m davon in der Seitenstraße gelegen: Kindertagestätte 75 - Lauterbacher Straße Der größte Supermarkt Frankfurts mit sehr großem kreuzenden Verkehr von Radfahrern und Fußgängern befindet sich in dem Bereich. Die Schüler und Kindergartenkinder müssen auf weiten Strecken des Bereichs auf die gegenüberliegende Seite der Wächtersbacher Straße kreuzen, um von/zu den Kindergärten und Schulen u.a. zu den Bushaltestellen oder der beidseitigen Wohnbebauung zu gelangen. Sind diese schützenswerte Orte bei der Prüfung übersehen oder nicht bekannt gewesen ? Es gab in letzter Zeit bereits fünf Anträge in dem Bereich zu notwendigen Verbesserungen der Kreuzungsmöglichkeiten. Diese Kreuzungsmöglichkeiten waren zum Teil explizit für die Schüler und Kindergartenkinder vor ihren eigenen Einrichtungen an der Wächtersbacher Straße. Keiner ist bisher umgesetzt worden. Besteht Hoffnung aufgrund der Sachlage diese vorhergehenden Anträge nun erneut neu zu prüfen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen durchzuführen ? Begründung: Bereits heute ergeben sich in dem Bereich Wächtersbacher Straße täglich sehr gefährliche Situationen. In 2017 hat es bei Unfällen auf der Wächtersbacher Straße bereits mindestens vier Schwerverletzte gegeben. Schnelles Überholen von Bussen und das Umfahren von Querungshilfen auf der Gegenfahrbahn (Verkehrsinseln mit Zebrastreifen) sind mittlerweile an der Tagesordnung. Mit den Beschränkungen im südlichen Fechenheim hat man sehr gute Erfahrungen gemacht und es hat zu einer merklichen Verbesserung der Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer geführt. Weshalb auf den typgleichen Verkehrswegen Dieburger Straße und der Starkenburger Straße im selben Stadtteil eine solche Umsetzung mit reduzierter Geschwindigkeit möglich ist und auf der Wächtersbacher Straße dies nicht möglich sein soll, ist den Bürgern nicht zu vermitteln. Es gibt bereits in der Verwaltungsvorschrift zur StVO zu Zeichen 274 aus gutem Grund folgende Öffnungsklausel: "Geschwindigkeitsbeschränkungen können sich im Einzelfall schon dann empfehlen, wenn aufgrund unangemessener Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden." Wenn Kinder und Erwachsene von Querungsstellen, die beleuchtet und gut markiert sind, von Fahrzeugen "weggefegt" werden, ist davon auszugehen, dass hier Fahrzeuge zu schnell fahren. So mehrfach in 2017 geschehen. Wenn man Schwerverletzte oder tödlich verunglückte Kinder und Erwachsene nur zählt bis man Sicherungsmaßnahmen durchführt, ist dies sehr bedauerlich. Auf und an der Wächtersbacher Straße ist es gefährlich. Wieviele schwerverletzte Menschen mit an ihre Unfälle erinnerten bleibenden Schäden oder sogar Toten bedarf es um Maßnahmen zu ergreifen ? Man sollte präventiv arbeiten und solche Unfälle bereits im Vorfeld vermeiden. Jeder Unfall mit verletzten Menschen ist Einer zu viel. Alle Unfälle dieses Jahr hätten schon nicht passieren sollen und wären vermeidbar gewesen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 06.11.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 198 2017 Die Vorlage OF 249/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Punkt A. des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2017, OF 252/11 Betreff: Ausstattung der Bushaltestelle Bürgeler Straße in Fechenheim, Starkenburger Straße, in beiden Fahrtrichtungen mit Wartehallen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsbetriebe (traffiQ) zu veranlassen, die Stellungnahme ST 1415 zum Antrag 184/11 bezüglich der zeitnahen Ausstattung der Bushaltestelle Bürgeler Straße in Fechenheim, Starkenburger Straße, in beiden Fahrtrichtungen mit Wartehallen mit einer ausreichenden Zahl von Sitzgelegenheiten, dahin gehend zu überprüfen, ob die Einschätzung vergleichsweise geringer Fahrgastzahlen zutreffend ist und die Einstufung geringer Priorität den Verhältnissen vor Ort gerecht wird. Begründung: Wenngleich bei der Haltestelle stadtauswärts die Zahl der Fahrgäste, die in den Bus der Linie 44 zusteigen, nahe Null ist, so wird nach dem Augenschein vor Ort, die Linie 551 den ganzen Tag ständig von mehreren Fahrgästen in Fahrtrichtung Offenbach zum Zustieg genutzt. Stadteinwärts dient die Haltestelle ganztägig einer nicht unerheblichen Zahl von Fahrgästen zum Einstieg sowohl in die Linie 44 wie auch Linie 551. Bei der Frage der Festlegung von Prioritäten sollte auch in Betracht gezogen werden, dass Fechenheim insgesamt mit seiner Stadtrandlage eine deutlich schlechtere Anbindung an das OPNV-Netz hat als die meisten anderen Stadtteile. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 06.11.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 252/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 11 am 04.12.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Die Vorlage OF 252/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Der Ortsvorsteher wird gebeten, mit den beteiligten Institutionen sowie den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern einen Ortstermin zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 252/11 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE., BFF und FDP gegen SPD und GRÜNE (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2017, OF 240/11 Betreff: Fahrverbote für Dieselfahrzeuge im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in den Straßen Am Erlenbruch, der Wilhelmshöher Straße, der Wächtersbacher Straße, der Straße Alt Fechenheim, der Baumertstraße, der Starkenburger Straße und der Dieburger Straße - stark befahrenen Straßen im Ortsbezirk 11, die auch durch viele Wohnungen gekennzeichnet sind - ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge zu verhängen. Ausgenommen sind Dieselfahrzeuge der Euro 6 Norm oder auf Euro 6 umgerüstete Fahrzeuge, wenn diese nachweislich auch die Euro 6 Norm und ihre Vorgaben einhalten. Begründung: "Rund 38 000 Menschen sind einer Hochrechnung zufolge wegen nicht eingehaltener Abgasgrenzwerte bei Dieselfahrzeugen allein im Jahr 2015 vorzeitig gestorben. 11 400 dieser Todesfälle entfallen auf die EU, wie ein wissenschaftliches Team um Susan Anenberg von der Environmental Health Analytics in Washington berichtet. Die Gesamtzahl vorzeitiger Todesfälle durch Stickoxide aus Dieselabgasen lag demnach für die elf größten Automärkte der Welt bei 107 600" - so die FAZ im Mai 2017. Auch wenn die Zahlen nicht als absolut angesehen werden, sagen selbst Kritiker dieser Zahlen, das vorbelastete und alte Menschen und auch Kinder unter den Folgen der NOX Belastung stark leiden. Lungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die Folge. Da die Autoindustrie kein Interesse zeigt ihre durch Betrug in den Handel gebrachten Diesel-Fahrzeuge effizient auf ihre Kosten nachzurüsten, und eine Belastung älterer Dieselfahrzeuge stattfindet, ist ein Fahrverbot in hoch belasteten Gebieten alternativlos um Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 240/11 wird abgelehnt. Abstimmung: Annahme gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2017, OF 239/11 Betreff: Geschwindigkeitsanzeige Fechenheim-Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an einer geeigneten Stelle in Fechenheim-Süd eine Geschwindigkeitsanzeige installieren zu lassen. Begründung: Gerade und insbesondere auf den Straßen Konstanzer Straße, Pfortenstraße, Fachfeldstraße und Baumertstraße kommt es immer wieder zu massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen. Vermehrte Kontrollen durch die Ordnungs- und Polizeibehörden wurden in der Vergangenheit bereits beantragt, um dem Problem Herr zu werden, was bislang allerdings erfolglos blieb. Durch die Kindergärten und Schulen im Ortskern und den dörflichen Charakter Fechenheims stellen die täglichen zum Teil enormen Geschwindigkeitsüberschreitungen eine konkrete und immanente Gefahr nicht nur für Kinder, sondern auch für jeden Fußgänger dar. Geschwindigkeitsanzeigen sind ein bewährtes Mittel zur Verkehrserziehung. Der Antragsteller ist überzeugt, dass durch Reflexion der Verkehrsteilnehmer durch die Anzeige ihrer tatsächlichen Geschwindigkeit, eine Verbesserung der Verkehrssituation eintreten kann. Sollte eine vorherige Verkehrserhebung nötig sein, so wird diese begrüßt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2134 2017 Die Vorlage OF 239/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: "Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit dem Ortsbeirat, an einer geeigneten Stellen in Fechenheim-Süd eine Geschwindigkeitsanzeige installieren zu lassen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2017, OF 216/11 Betreff: Parkbuchten Mittelseestraße nur für Pkw Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die quer zur Fahrbahn befindlichen Parkbuchten in der Mittelseestraße, Teilstück von der Fachfeldstraße kommend in Richtung Konstanzer Straße auf der rechten Fahrbahnseite, mit dem Zusatzschild 1048-10 der StVO (nur Personenkraftwagen) zu versehen. Begründung: In der Mittelseestraße ist der Verkehr in beide Richtungen gestattet. Oft kommt es vor, dass LKW oder PKW mit Anhänger sich in die genannten Parkbuchten stellen und dadurch über das normal erträgliche Maß hinaus in die Fahrbahn hineinragen. Bedingt dadurch stellt es ein nicht ungefährliches Unterfangen dar, wenn Fahrzeuge diese Verkehrshindernisse dann umfahren müssen, weil dort Fußgängerverkehr, Ein- und Ausparksituationen und Gegenverkehr stattfinden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 19.06.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1807 2017 Die Vorlage OF 216/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Mittelseestraße durch die Gründenseestraße ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2017, OF 211/11 Betreff: Raser in Fechenheim-Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Stadtpolizei anzuweisen, vermehrt Kontrollen zu sinnvollen Zeiten im Stadtkern Fechenheims hinsichtlich Rasern im Straßenverkehr durchzuführen und die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. Begründung: Eine nicht unerhebliche Anzahl an Bürgern beschwert sich über immer dieselben Fahrzeuge, welche sich auf den Straßen des Ortskerns rund um Alt-Fechenheim, Starkenburger Straße, Konstanzer Straße etc. augenscheinlich und akustisch nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h halten. Weiterhin dröhnen die Motorengeräusche durch den gesamten Ortskern, was zum Unmut vieler Anwohner führt. Am häufigsten sind diese Verkehrsverstöße in den Abendstunden und am Wochenende festzustellen. Dass es bislang zu keinen schwerwiegenden Unfällen gekommen ist, ist nur dem Zufall zu verdanken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 19.06.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1800 2017 Die Vorlage OF 211/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.05.2017, OA 160 entstanden aus Vorlage: OF 206/11 vom 07.05.2017 Betreff: Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für den Bereich der Bebraer Straße und der Wächtersbacher Straße bis zur Schlitzer Straße Tempo 30 einzuführen. Begründung: Die Tempo-30-Zone in Fechenheim-Süd auf der Starkenburger Straße und der Dieburger Straße sowie die gerade erweiterte Tempo-30-Zone für Alt-Fechenheim sind positive Beispiele für gute innerörtliche, sichere und durch die Bürgerinnen und Bürger akzeptierte Konzepte. Die Wächtersbacher Straße zerschneidet den Stadtteil Fechenheim-Nord in zwei Teile. Im Norden der Wächtersbacher Straße befindet sich umfangreiche Wohnbebauung der Deutschen Wohnen AG, Nassauischen Heimstätte und der Wohnheim GmbH sowie weiterer Wohnbestand, eine große Sportanlage von mehreren Vereinen, die Vogelschutzwarte, zwei Kindergärten, Spielplätze, eine Grund-, Haupt- und Realschule, die evangelische Glaubenskirche und das Jugendzentrum. Im Süden der Wächtersbacher Straße befinden sich nicht unerhebliche Wohnbebauungen sowie neu entstandene Wohnbebauungen. Ein Flüchtlingsheim/Obdachlosenheim, circa zehn Glaubensgemeinschaften und Kirchen, Ärzte, Apotheke, zwei Supermärkte (davon einer der größte Supermarkt Frankfurts), diverser Einzelhandel, die zukünftige S-Bahn-Station, zwei neue Kindergärten/Hort, eine neue große Schule (Grund-, Realschule und Gymnasium), Klassikstadt, Gastronomie, Theater, Werkstätten, Handwerksbetriebe sowie umfangreiche Arbeitsplätze bei z. B. der Fleischwarenfabrik Brandenburger oder dem Zoll. Im Bereich Wächtersbacher Straße gibt es nach wie vor Forderungen nach besseren und sichereren Querungsmöglichkeiten zwischen der nördlichen und der südlichen Straßenseite. Es gibt dort im gesamten Bereich umfangreichen Querungsverkehr. In der Vergangenheit hat es mehrfach Anträge gegeben, um die Situation auf der Wächtersbacher Straße sicherer zu gestalten. Es gab bereits Anträge für 1. Zebrastreifen an der Meerholzer Straße/Ecke Bebraer Straße; 2. Fuldaer Straße - Antrag für eine Ampelanlage; 3. Cassellastraße - Antrag für eine Änderung der Ampelanlage; 4. Kaufland - Antrag für eine Ampelanlage; 5. Schlitzer Straße - Antrag für eine Ampelanlage. Die Wächtersbacher Straße wird zu schnell befahren. Bevorzugt werden Verkehrsinseln auf der Gegenspur umfahren, wenn der Bus an der Haltestelle hält und Menschen vor dem Bus die Straße kreuzen. In den zwei letzten Monaten hat es auf der Wächtersbacher Straße zwei Unfälle mit Personenschaden gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316 Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 163 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 31.05.2017 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.06.2017, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 160 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 160 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme), FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 160 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1575, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2017, OF 206/11 Betreff: Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Bereich der Bebraer Straße und der Wächtersbacher Straße bis zur Schlitzer Straße ist Tempo 30 einzuführen. Begründung: Die Tempo 30 Zone in Fechenheim-Süd auf der Starkenburger Straße und der Dieburger Straße, sowie der gerade erweiterten Tempo 30 Zone für Alt-Fechenheim sind positive Beispiele für gute innerörtliche, sichere und durch die Bürger akzeptierte Konzepte. Die Wächtersbacher Straße zerschneidet den Stadtteil Fechenheim-Nord in zwei Teile. Im Norden der Wächtersbacher Straße befindet sich umfangreiche Wohnbebauung der Deutschen Wohnen, Nassauischen Heimstätte und der Wohnheim GmbH und weiterer Wohnbestand, eine große Sportanlage von mehreren Vereinen, die Vogelschutzwarte, zwei Kindergärten, Spielplätze, eine Grund, Haupt und Realschule, die evangelische Glaubenskirche und das Jugendzentrum. Im Süden der Wächtersbacher Straße befindet sich nicht unerhebliche Wohnbebauung sowie neu entstandene Wohnbebauung, ein Flüchtlingsheim/Obdachlosenheim, ca. 10 Glaubensgemeinschaften und Kirchen, Ärzte, Apotheke, 2 Supermärkte (davon einer der größte Supermarkt Frankfurts), diverser Einzelhandel, die zukünftige S-Bahn Station, 2 neue Kindergärten/Hort, eine neue große Schule (Grund, Real und Gymnasium), Klassikstadt, Gastronomie, Theater, Werkstätten, Handwerksbetriebe sowie umfangreiche Arbeitsplätze bei z.B. der Fleischwarenfabrik Brandenburger oder dem Zoll. Im Bereich Wächtersbacher Straße gibt es nach wie vor Forderungen nach besseren und sichereren Querungsmöglichkeiten zwischen der nördlichen und der südlichen Straßenseite. Es gibt dort im gesamten Bereich umfangreichen Querungsverkehr. In der Vergangenheit hat es mehrfach Anträge gegeben um die Situation auf der Wächtersbacher Straße sicherer zu gestalten. Es gab bereits Anträge für 1. Zebrastreifen an der Meerholzer Straße Ecke Bebraer Straße 2. Fuldaer Straße - Antrag für eine Ampelanlage 3. Cassellastraße - Antrag für eine Änderung der Ampelanlage 4. Kaufland - Antrag für eine Ampelanlage 5. Schlitzer Straße Antrag für eine Ampelanlage Die Wächtersbacher Straße wird zu schnell befahren. Bevorzugt werden Verkehrsinseln auf der Gegenspur umfahren wenn der Bus an der Haltestelle hält und Menschen vor dem Bus die Straße kreuzen. In den zwei letzten Monaten hat es auf der Wächtersbacher Straße zwei Unfälle mit Personenschaden gegeben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 22.05.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 160 2017 Die Vorlage OF 206/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 1 CDU, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen 4 CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2017, OF 202/11 Betreff: Aufstellung einer Lichtsignalanlage und Einrichtung eines Fußgängerinnen- und Fußgängerüberwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung einer Lichtsignalanlage an der Einmündung der Dieburger Straße in die Carl-Benz-Straße zu veranlassen und zugleich einen Fußgängerüberweg zur Überquerung der Carl-Benz-Straße für Fußgänger, die rechtsseitig die Dieburger Straße aus Richtung Starkenburger Straße kommend, die Carl-Benz-Straße überqueren wollen, markieren zu lassen. Begründung: Die Carl-Benz-Straße wird in beiden Fahrtrichtungen stark in Anspruch genommen, wobei die Fahrzeuge, trotz der 30 km/h - Zone, meist mit hoher Geschwindigkeit unterwegs sind. Das macht es für Fahrzeuge, die von der Dieburger Straße kommend, meist links in Richtung Offenbach fahrend, sehr schwierig und nicht ungefährlich, in die Carl-Benz-Straße einzubiegen. Davon sind auch die Busse der Linie 551 betroffen. Die Überquerung der Carl-Benz-Straße in diesem Bereich ist für Fußgänger aus den oben genannten Gründen schwierig und gefährlich, die nächsten markierten Überwege sind weit entfernt. Davon sind außer den Anwohnern der Dieburger Straße auch die Mitarbeiter des Siemens-Werkes betroffen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln reisen und die Bushaltestellen in der Dieburger Straße nutzen und die Carl-Benz-Straße auf dem Wege zum/vom Arbeitsplatz überqueren müssen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2017, OF 183/11 Betreff: Umsetzung der behindertengerechte Gestaltung der Bushaltestelle Bürgeler Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, wann mit der Umsetzung der beabsichtigten Maßnahme der behindertengerechten Gestaltung der Bushaltestelle Bürgeler Straße in Fechenheim, Starkenburger Straße, in beiden Fahrtrichtungen zu rechnen ist. Begründung: Die Maßnahme ist eilbedürftig, da die Haltestelle im fußläufigen Bereich zum Friedhof Fechenheim gelegen ist und daher häufig von älteren, in ihrer Mobilität eingeschränkten Bürgern genutzt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1483 2017 Die Vorlage OF 183/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2017, OF 184/11 Betreff: Bushaltestelle Bürgeler Straße in Fechenheim, in beiden Fahrtrichtungen mit Wartehallen mit ausreichender Anzahl von Sitzgelegenheiten ausstatten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsbetriebe (traffiq) zu veranlassen, die Bushaltestelle Bürgeler Straße in Fechenheim, Starkenburger Straße, in beiden Fahrtrichtungen zeitnah mit Wartehallen mit einer ausreichenden Zahl von Sitzgelegenheiten auszustatten. Begründung: Die Haltestelle ist in beiden Fahrtrichtungen bisher nur mit einer für 2 Personen gedachten Sitzgelegenheit ausgestattet, die keinen Schutz gegen Witterungseinflüsse bietet. Die Haltestelle wird stadtauswärts von den Buslinien 44 und 551 angefahren, während in Richtung Mitte Fechenheim und weiter bis Enkheim der Bus 551 hält. Diese Haltestelle ist im fußläufigen Bereich zum Friedhof Fechenheim gelegen und wird daher gerade von älteren Mitbürgern häufig genutzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1484 2017 Die Vorlage OF 184/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2017, OF 127/11 Betreff: Änderung der Verkehrsführung in der Martin-Böff-Gasse (Teilstück von der Starkenburger Straße bis zur Schießhüttenstraße) sowie Installation von Parkwinkeln vor Hausnummer 26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Verkehrsführung in der Martin-Böff-Gasse, Teilstück von der Starkenburger Straße kommend in Richtung Schießhüttenstraße, wie folgt zu ändern: - Einrichtung einer Tempo 30-Zone durch beidseitiges Aufstellen von Zeichen 274.1 an Starkenburger Straße/ Martin-Böff-Gasse in Fahrtrichtung Martin-Böff-Gasse. Analog dazu Ende der Tempo 30-Zone durch Aufstellen von Zeichen 274.2 kurz vor und in Fahrtrichtung der Einmündung Starkenburger Straße - Einrichtung der Einbahnstraße (Zeichen 220 rechts) ab Martin-Böff-Gasse Hausnummer 25 bis zur und in Fahrtrichtung Schießhüttenstraße mit Zusatzschild Fahrradverkehr in der Gegenrichtung zugelassen. - Installation von Parkwinkeln vor der Martin-Böff-Gasse 26. Begründung: Am 09.02.2017 fand mit einem Vertreter des örtlichen 7. Polizeireviers und des Straßenverkehrsamtes eine Ortsbegehung mit Mitgliedern des OBR 11 statt. Die momentane Einbahnstraße beginnt ca. 20 Meter hinter der Einmündung Starkenburger Straße/ Martin-Böff-Gasse in der dortigen Rechtskurve. Das Verkehrszeichen ist viel zu schlecht zu erkennen, da es sich nur am rechten Fahrbahnrand an einer Hausecke befindet. Alle Anwesenden waren sich dahingehend einig, dass die Martin-Böff-Gasse bis zur Hausnummer 25 ausreichend breit und nicht so dermaßen stark frequentiert ist, dass der Verkehr in beide Richtungen freigegeben werden könnte. Die tatsächliche Verkehrssituation ist ohnehin schon so, dass viele Fahrzeugführer die Einbahnstraße entgegen befahren. Ab der Hausnummer 25 verengt sich die Martin-Böff-Gasse in Fahrtrichtung Schießhüttenstraße. Dort ist die Beibehaltung der Einbahnstraße sinnvoll. Weiterhin klagten Anwohner über verkehrswidrig parkende Fahrzeuge vor der Martin-Böff-Gasse 26, dortige Mülltonnen. Verkehrswidrig ist das Parken dort durch einen abgesenkten Bordstein, der allerdings leicht übersehen werden kann. Daher ist es sinnvoll durch Installation von Parkwinkeln den Bereich besser kenntlich zu machen. Die Verkehrsbeschilderung an der Einmündung Martin-Böff-Gasse/ Schießhüttenstraße ist unverändert beizubehalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1357 2017 Die Vorlage OF 127/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.09.2016, OA 59 entstanden aus Vorlage: OF 57/11 vom 11.08.2016 Betreff: Fußgänger- und Radfahrerbrücke zwischen Fechenheim - Starkenburger Straße und dem Isenburger Schloss in Offenbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Vorhaben Offenbachs zu unterstützen, beim Bund im Rahmen des Programms "Nationale Projekte des Städtebaus" Fördermittel für den Bau einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke zwischen Offenbach und Fechenheim zu beantragen. Der Magistrat wird beauftragt, ebenfalls Fördermittel für den Bau einer solchen Brücke mit dem Ziel, dieses Projekt zu realisieren und die Infrastruktur der Verbindungen beider Städte Frankfurt und Offenbach zu modernisieren und weiter auszubauen, zu beantragen. Begründung: Die Verbindung Frankfurts, des Stadtteil Fechenheims, und Offenbachs an dieser Stelle existierte erfolgreich über Jahrzehnte hinweg durch eine Fährverbindung. Die Carl-Ulrich-Brücke hat es durch ihre Gegebenheiten, einer nur mäßigen Anbindung an Fechenheim durch eine enge Rampe, nie geschafft, für die Fußgänger und Radfahrer beider Städte eine adäquate Verbindung zu sein. Auch nach dem Ersatzneubau der Carl-Ulrich-Brücke ist vor allem die Überquerung der Brücke für Radfahrer nach wie vor äußerst gefährlich. Es ist auch mittelfristig nicht absehbar, dass hier für Abhilfe gesorgt wird. Eine reine Fußgänger- und Radfahrerbrücke, die die Anbindung beider Städte zudem an attraktiver Stelle realisiert, wäre für beide Städte ein großer Gewinn. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.12.2016, B 332 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 14.09.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.10.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 59 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 8. Sitzung der KAV am 31.10.2016, TO II, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage OA 59 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 570, 4. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 04.10.2016 Aktenzeichen: 66 6
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2016, OF 57/11 Betreff: Fußgängerbrücke zwischen Fechenheim Starkenburger Straße und dem Isenburger Schloss in Offenbach Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert das Vorhaben Offenbachs zu unterstützen für den Bau einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke zwischen Offenbach und Fechenheim beim Bund im Rahmen des Programms "Nationale Projekte des Städtebaus" Fördermittel zu beantragen. Auch der Magistrat beantragt Fördermittel für den Bau einer solchen Brücke mit dem Ziel dieses Projekt zu realisieren und die Infrastruktur der Verbindungen beider Städte Frankfurt und Offenbach zu modernisieren und weiter auszubauen. Begründung: Die Verbindung Frankfurts, des Stadtteil Fechenheims und Offenbach an dieser Stelle existierte erfolgreich über Jahrzehnte hinweg durch eine Fährverbindung. Die Carl Ulrich Brücke hat es durch ihre Gegebenheiten einer nur mäßigen Anbindung an Fechenheim durch eine enge Rampe nie geschafft für die Fußgänger und Radfahrer beider Städte eine adäquate Verbindung zu sein. Auch nach dem Ersatzneubau der Carl-Ulrich Brücke ist vor allem die Überquerung der Brücke für Radfahrer nach wie vor äußerst gefährlich. Es ist auch mittelfristig nicht absehbar, daß hier für Abhilfe gesorgt wird. Eine reine Fußgänger und Radler - Brücke, die die Anbindung beider Städte zudem an attraktiver Stelle realisiert, wäre für beide Städte ein großer Gewinn. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 59 2016 Die Vorlage OF 57/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 375/11 Betreff: Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2015 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, inwieweit räumliche Überkapazitäten in Kindertagesstätten von anderen Einrichtungen wie Grundschulen genutzt werden können. Speziell an Überkapazitäten in der Kindertagesstätte Fechenheim, in der Dieburger Straße und die räumliche Enge in der Freiligrathschule in der Fachfeldstraße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.10.2015, B 379 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 16.11.2015, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1518 2015 1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 375/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2014, OF 225/11 Betreff: Bushaltestelle Starkenburger Straße in das Wartehallenprogramm aufnehmen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die Bushaltestelle Starkenburger Straße in der Dieburger Straße Richtung Enkheim in das Wartehallenprogramm aufzunehmen und eine Überdachung für diese Haltestelle zu realisieren. Begründung: Der Bus der Linie 551 ist verkehrsbedingt oft nicht pünktlich. So muss oft mit einer Wartezeit von 15 Minuten gerechnet werden. Das Warten bei Niederschlag oder starkem Wind ist sehr unangenehm. Zu den Hauptverkehrszeiten ist diese Haltestelle trotz des schmalen Bürgersteiges stark frequentiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2773 2014 Die Vorlage OF 225/11 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2013, OF 220/11 Betreff: Radfahrstreifen auf der Starkenburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, bezugnehmend auf die ST 1353, vom 09.12.2011 wird der Magistrat aufgefordert in der Starkenburger Straße zwischen Dieburger Straße und Schießhüttenstraße auf beiden Seiten der Straße einen Fahrradschutzstreifen auf der Straße einzurichten. Auf der westlichen Straßenseite kann dass Parken statt auf der Straße auf dem dann entwidmeten Fahrradweg eingerichtet werden. Begründung: In vielen Studien zeigte sich, dass die Ausweisung von Fahrradschutzstreifen in optimaler Form zum Schutz des Fahrradverkehrs beiträgt. So wurde in der neu angelegten Dieburger Straße verfahren. Ein Konzept für die Ausweisung von Fahrradschutzstreifen macht aber nur dann Sinn und wird akzeptiert, wenn so in allen dafür geeigneten Straßen verfahren wird. Ein pro Straße wechselndes Konzept der Fahrradwege trägt lediglich zur Verunsicherung der Verkehrsteilnehmer und damit zu deren Gefährdung bei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2679 2013 Die Vorlage OF 220/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2013, OF 208/11 Betreff: Haushalt 2014 Produktbereich: Produktgruppe: Förderung von Sprachkursen und logopädischer Therapie in den Kitas von Fechenheim, Seckbach und Riederwald Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sollen Mittel bereitgestellt werden, die es den Kitas in ermöglichen ihren Bedarf an Sprachförderung und logopädischer Therapie gerecht zu werden. Fechenheimer, Seckbacher und Riederwälder Kitas benötigen durchschnittlich mindestens 10 weitere Förderstunden je Woche in Logopädie und Sprachbildung. Die genauen Zahlen für jede Kita müssen noch eruiert werden. Exemplarisch benötigt die Evangelische Kindertagesstätte Karibuni Bantu in der Starkenburger Straße 75 einen Vollzeit-Logopäden bzw. eine Vollzeit-Logopädin. Die Evangelische Kindertagesstätte Mainstrolche in der Schießhüttenstraße 12 benötigt weitere 4 Stunden Sprachförderunng je Woche und die Städt. Kindertagesstätte 27 in Alt Fechenheim 112 benötigt mindestens 15 Std je Woche Sprchförderung zusätzlich zum bisherigen Angebot. Begründung: Die Förderung der Fechenheimer, Seckbacher und Riederwälder Kinder im Kindergartenalter muss verbessert werden, um eine höhere Chancengleichheit der Kinder bei der anschließenden schulischen Ausbildung zu gewährleisten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 30.09.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 258 2013 Die Vorlage OF 208/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2013, OF 190/11 Betreff: Sanierung einer Grünfläche in Fechenheim und Bestückung mit Spielgeräten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die sanierungsbedürftige Grünfläche hinter den Häusern Bürgeler Straße 2-8 wieder herzurichten und mit Spielgeräten für Kinder im Alter von 8-12 Jahre zu bestücken. Aus dem Ortsbeiratsbudget werden dazu bis zu 15.000 Euro netto zur Verfügung gestellt. Der Magistrat wird aufgefordert eine Planung zu erstellen und dem Ortsbeirat zusammen mit einem Kostenvoranschlag zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Die Grünfläche hinter den Häusern Bürgeler Straße 2-8 ist in einem schlimmen Zustand. Die ehemalige Rasenfläche mit Weg ist nur noch eine Staubwüste und sehr unansehnlich. Durch neue Spielgeräte für ältere Kinder im Alter von 8-12 Jahre soll die Fläche wieder aufgewertet werden, aber natürlich auch wieder begrünt werden. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 186 2013 Die Vorlage OF 190/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2012, OF 94/11 Betreff: Fahrradstreifen in Alt-Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen, bezugnehmend auf die OM249, die ST1353 vom 09.12.2011 und die Tatsache, dass es sich bei der Straße Alt Fechenheim nicht um eine Tempo 30 Zone handelt, wird der Magistrat beauftragt, im Zuge der Markierung eines Fahrradstreifens auf der Dieburger und der Starkenburger Straße, auch auf der Straße Alt Fechenheim einen Fahrradstreifen auf der Fahrbahn zu markieren. Begründung: Im Zuge der Erneuerung der Dieburger Straße wird in nördlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn ein Radweg durch Markierung ausgewiesen. Damit dieses in Fechenheim neue Konzept nicht nur patchwork-artig umgesetzt wird, sollen die in Fahrtrichtung folgenden Straßen (Starkenburger Straße, Alt-Fechenheim) ebenfalls mit einem in gleicher Weise markierten Radweg ausgewiesen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 19.03.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 985 2012 Die Vorlage OF 94/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2011, OF 56/11 Betreff: Zusätzlicher Bus der Linie 551 von Fechenheim nach Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit der Regionalverkehr Kurhessen GmbH, bzw. DB BAHN Regiobus Hessen in Verbindung zu setzen, um zu erreichen, dass werktags morgens, zwischen 7:00 und 7:30 Uhr ein zusätzlicher Bus der Linie 551 von Offenbach Hbf. nach Bad Vilbel Bf. eingesetzt wird. Begründung: An Schultagen ist der Bahnbus der Linie 551 von Offenbach Hbf. nach Bad Vilbel Bf. regelmässig überfüllt. Besonders die Busse Abfahrt 7:09 Uhr und 7:39 Uhr Haltestelle Starkenburgerstraße Richtung Bergen-Enkheim werden von Schülern sehr stark genutzt. Hinzu kommen noch Berufstätige und ältere Personen, die einen frühen Arzttermin in Bergen-Enkheim haben. In den Bussen herrscht dann drangvolle Enge. Hier ist durch einen zusätzlichen Bus z.B. Abfahrt 7:24 Uhr ab Starkenburger Straße Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 24.10.2011, TO I, TOP 14 Beschluss: a) Die Vorlage OF 56/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Der Ortsvorsteher wird beauftragt, einen Brief an die traffiQ mit der Bitte um Auskunft zu schreiben, wann die, im Brief vom 20.09.2011 genannte aktuelle Zählung durchgeführt wurde und um eine zeitnahe Ortsbegehung zu bitten. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 56/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 56/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 56/11 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 11 am 18.02.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1933 2013 Die Vorlage OF 56/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2011, OF 25/11 Betreff: Durchgehender Fahrradstreifen in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert im Zuge der Erneuerung der Dieburger Straße - hier soll in nördlicher Richtung ein Fahrradstreifen auf der Fahrbahn markiert werden - einen durchgehenden Fahrradstreifen in den Straßen Dieburger Straße, Starkenburger Straße, Alt Fechenheim bis Haus Nummer 70??, Bushaltestelle Alte Post, durch Markierung auf der Fahrbahn in nördlicher Fahrtrichtung einzurichten. Begründung: Im Zuge der Erneuerung der Dieburger Straße wird in nördlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn ein Radweg durch Markierung ausgewiesen. Damit dieses in Fechenheim neue Konzept nicht nur Patchwork-artig umgesetzt wird, sollen die in Fahrtrichtung folgenden Straßen (Starkenburger Straße, Alt Fechenheim) ebenfalls mit einem in gleicher Weise markierten Radweg ausgewiesen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 15.08.2011, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 249 2011 Die Vorlage OF 25/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2025, OF 705/11 Betreff: Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und -überwachungen im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt beschreibt, dass es bereits heute eine breite Datenbasis zu KFZ- und Fahrrad-Zählstellen und deren Zahlen gibt. Außerdem wird die Möglichkeit beschrieben, auf umfangreiche Daten zur Thematik auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt als Bürger, Ortsbeiratsmitglied oder Stadtverordneter zuzugreifen um sich zu Verkehrsmengenzahlen und erfolgte Verkehrsüberwachungen zu informieren Diese Möglichkeit ist hinsichtlich der existierenden Zahlen bisher nur in unzureichendem Maße realisiert. Deshalb möge der Magistrat dafür Sorge tragen, dass sich Bürgerinnen, Ortsbeiräte und auch Stadtverordnete zu Verkehrsmengenzahlen vor allem der Hauptverkehrsstraßen der Stadtteile 1. Fechenheim (Starkenburger Straße, Dieburger Straße, Alt Fechenheim, Baumert-straße, Konstanzerstraße, Adam-Opel Str. Karl-Benz Str., Hanauer Landstraße u.a.), 2. Riederwald (Am Erlenbruch, Schäfflestraße, Raiffeisenstraße, Lahmeyer Straße u.a.) und 3. Seckbach (Wilhelmshöher Straße, Zeuläcker Straße, Hochstädter Straße, Hofhausstraße u.a.) online, auf den Seiten des Geoportals der Stadt Frankfurt transparent informieren können. Begründung: Aufgrund der Klagen über Raser und über den Umstand, dass auf vielen Straßen des Ortsbezirks 11 häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird, ist es dringlich notwendig, dass der Magistrat es ermöglicht einfach Informationen über Verkehrsmengen von KFZ und Radverkehr, erfolgte Geschwindigkeitsmessungen und Geschwindigkeitskontrollen, deren Durchführungsdatum und Ergebnisse über das Internet informiert. Die Strukturen des Informationssystems sind schon lange vorhanden - nur, es wird nicht genutzt. Hier sollten dringend die Möglichkeiten der digitalen Informationen genutzt werden. Für die Bewertung und Bearbeitung der allermeisten Verkehrsprobleme in den Stadtteilen ist diese Datenbasis unerlässlich. (Geoportal Frankfurt - Themenkarte Verkehrsmengen Zählstellen KFZ geoportal.frankfurt.de) die Zahlen der Carl-Ulrich-Brücke z.B. aus Zählungen der Stadtrandzählung aus 2020, markierte Zählung: Adam-Opel-Straße Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.03.2024, OF 587/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B 448) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des geplanten neuen Grünzuges zwischen Ferdinand Porsche und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße zu realisieren. Das Projekt ist unter dem Aspekt der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen durch motorisierten Ziel- und Quellverkehr der Arbeitnehmer:innen der im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen - allein Siemens hat hier ca. 800 Parkplätze - und der besseren Anbindung der Wohngebiete im südlichen Fechenheim (Konstanzer Straße, Dieburger Straße, Starkenburger Straße, geplantes Wohngebiet Nördliche Dieburger Straße - Bebauungsplan Nr. 698 ) schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße, die zu erwartende Erweiterung der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zusammenrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich jetzt entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 13 2024 Die Vorlage OF 587/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.01.2024, OA 426 entstanden aus Vorlage: OF 534/11 vom 02.01.2024 Betreff: Wann werden die von der Stadt Frankfurt zur Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens in Anspruch genommenen Sportfelder des Offenbacher Rudervereins 1874 e. V. neu ausgewiesen und die Sportfelder neu aufgebaut? Vorgang: NR 1108/15 CDU/GRÜNE Mit der Annahme des Antrags vom 14.01.2015, NR 1108, wurde dem Offenbacher Ruderverein 1874 e. V., der auf Fechenheimer Gemarkung seinen Sitz hat, zugesagt, dass für die in Anspruch genommenen Flächen zur Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens in der näheren Umgebung neue Sportplätze für den Verein gesichert und ausgewiesen werden würden. Der Bedarf für diese Sportfelder wurde angemeldet. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Frage zu beantworten: Wann werden die von der Stadt Frankfurt zur Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens in Anspruch genommenen Sportfelder des Offenbacher Rudervereins 1874 e. V. neu ausgewiesen und die Sportfelder neu aufgebaut? Begründung: Mit der Annahme des Antrags vom 14.01.2015, NR 1108, hatte die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, für die Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens die Sportfelder des Offenbacher Rudervereins 1874 e. V. zu opfern. Es wurde eine Frist zur Räumung bis zum Ablauf des Jahres 2018 gegeben, bevor die ersten Arbeiten und Planungen zu dem Vorhaben "Renaturierung Fechenheimer Mainbogen" begannen. Der Bedarf für die neuen Flächen wurden bei der Stadt Frankfurt fristgerecht angemeldet und Folgendes war die Vereinbarung: "Für das durch die Renaturierung entfallende Sportfeld (Hockeyplatz) am südwestlichen Ende der Starkenburger Straße ist in Absprache mit dem Sportverein im Plangebiet oder in der näheren Umgebung bei Bedarf ein Ersatz zu schaffen, der vor einer Beseitigung des bisherigen Sportplatzes fertigzustellen ist. Planungsrechtlich ist ein Ersatz-Sportfeld auf jeden Fall zu sichern und auszuweisen." Auf diese Zusage aus dem Antrag NR 1108 hat sich der Verein verlassen. Der Offenbacher Ruderverein 1874 e. V. befindet sich bereits seit cirka 100 Jahren auf der Fechenheimer Gemarkung. Die Mitglieder des Vereins kommen aus Frankfurt, Offenbach und anderen Gemeinden. Das Gebiet um die Starkenburger Straße/Dieburger Straße hat vor ein paar Jahren einen Bebauungsplan bekommen, um dort eine weitere Entwicklung von Wohngebäuden zu ermöglichen. Eine Aussage von Mike Josef war, dass nur dort im Frankfurter Osten sich noch günstige Wohnungen schaffen ließen. Mit diesem geplanten Zuwachs an Bürgern ist es unerlässlich, die Sportanlagen, die "vernichtet" wurden, jetzt neu auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.01.2015, NR 1108 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 24.01.2024 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.02.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 426 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 24. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.02.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 426 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4386, 24. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 15.02.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2024, OF 534/11 Betreff: Wann werden die zur Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens in Anspruch genommene neuen Sportfelder des Offenbacher Rudervereins 1874 e. V. ausgewiesen und die Sportfelder neu aufgebaut? Vorgang: NR 1108/15 CDU/GRÜNE Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge den Magistrat um Auskunft bitten: Entsprechend des Magistratsbeschluss v. 14.01.2015 NR1108 wurde dem Offenbacher Ruderverein 1874 e.V., der auf Fechenheimer Gemarkung seinen Sitz hat, zugesagt: Für die in angesprochenen Flächen zur Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens würden in der näheren Umgebung neue Sportplätze für den Verein gesichert und ausgewiesen. Der Bedarf für diese Sportfelder wurde angemeldet. Wann werden die zur Naturierung des Fechenheimer Mainbogens in Anspruch genommen neuen Sportfelder des Offenbacher Ruderverein 1874 e.V. ausgewiesen und die Sportfelder neu aufgebaut? Begründung: Im Magistratsbeschluss vom 14.01.2015 hatte die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, für die Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens die Sportfelder des ORV zu opfern. Es wurde eine Frist zur Räumung bis zum Ablauf des Jahres 2018 gegeben, bevor die ersten Arbeiten und Planungen zu dem Vorhaben "Renaturierung Fechenheimer Mainbogen" begannen. Der Bedarf für die neue Flächen wurden bei der Stadt Frankfurt fristgerecht angemeldet und die Vereinbarung war Folgende: "Für das durch die Renaturierung entfallende Sportfeld (Hockeyplatz) am südwestlichen Ende der Starkenburger Straße ist in Absprache mit dem Sportverein im Plangebiet oder in der näheren Umgebung bei Bedarf ein Ersatz zu schaffen, der vor einer Beseitigung des bisherigen Sporiplatzes fertigzustellen ist. Planungsrechtlich ist ein Ersatz-Sportfeld auf jeden Fall zu sichern und auszuweisen." Quelle: Ausschnitt §2c Antrag von 14.01.2015, NR 1108, Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens: Kompensationsmaßnahmen hier umsetzen, Ackerflächen schonen: Auf diese Zusage aus dem Beschluss NR1108 hat sich der Verein verlassen. Der Offenbacher Ruderverein 1874 e.V. befindet sich bereits seit ca.100 Jahren auf der Fechenheimer Gemarkung. Die Mitglieder des Vereins kommen aus Frankfurt, Offenbach und anderen Gemeinden. Das Gebiet um die Starkenburger/Dieburger Straße hat vor ein paar Jahren einen Bebauungsplan bekommen um dort eine weitere Entwicklung von Wohngebäuden zu ermöglichen. Eine Aussage von Mike Josef war, nur dort im Frankfurter Osten ließen sich noch günstige Wohnungen schaffen. Mit diesem geplanten Zuwachs an Bürgern ist es unerlässlich die Sportanlagen, die "vernichtet" wurden, jetzt neu auszuweisen. Antragsteller: SPD CDU LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.01.2015, NR 1108 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 426 2024 Die Vorlage OF 534/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Frage im Tenor sowie der Betreff wie folgt lauten: "Wann werden die von der Stadt Frankfurt zur Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens in Anspruch genommenen Sportfelder des Offenbacher Rudervereins e. V. neu ausgewiesen und die Sportfelder neu aufgebaut?" Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Parteien: SPD, CDU, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2023, OF 492/11 Betreff: Einrichten von Elektroladesäulen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in ausgewählten Bereichen im Ortsbeirat 11 Elektroladesäulen einzurichten, um Elektromobilität in den Stadtteilen zu fördern. Begründung: 1. Förderung der Elektromobilität: Elektrofahrzeuge sind die Zukunft der Mobilität und tragen erheblich zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei. Durch die Einrichtung von Elektroladesäulen zeigt die Stadt Frankfurt ihre Unterstützung für eine nachhaltige und umweltbewusste Fortbewegung. 2. Bürger- und Besucherzufriedenheit: Viele Einwohner sind bereits auf Elektrofahrzeuge umgestiegen oder denken über eine Anschaffung nach. Durch das Bereitstellen einer Elektroladesäule, bietet die Stadt Frankfurt den Bürgerinnen und Bürgern sowie Besucherinnen und Besuchern der Stadtteile, einen zusätzlichen Service. Die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge in der Nähe des Wohnortes oder des Arbeitsplatzes aufzuladen, ist ein großer Anreiz auf eine umweltfreundlichere Mobilität umzusteigen. 3. Imageverbesserung: Durch die Einrichtung von Elektroladesäulen positionieren sich die Stadtteile als modern und zukunftsorientiert. Dies kann zu einer positiveren Wahrnehmung und einem verbesserten Image in der Öffentlichkeit führen. 4. Beitrag zur lokalen Infrastruktur: Eine Elektroladesäule in den Stadtteilen ist ein Beitrag zur Ausweitung der lokalen Ladeinfrastruktur. Dies ist besonders wichtig, bei der Bewältigung von Alltags- und Lieferfahrten mit Elektrofahrzeugen, was den Umstieg auf eine umweltfreundliche Mobilität attraktiver macht. Zusammenfassend lässt sich ableiten, dass die Einrichtung von Elektroladesäulen viele Vorteile für die Stadtteile bringt. Von der Förderung der Elektromobilität über die Bewohner- und Besucherzufriedenheit bis hin zur Steigerung des Images - all diese Aspekte tragen zur langfristigen Nachhaltigkeit und positiven Entwicklung des Stadtteils bei. Mögliche Orte in Fechenheim: - Parkplatz Sedanstraße - Parkplatz (Pfortenstraße-Ankergasse) - Alt Fechenheim 114 vor dem Kindezentrum alt Fechenheim - Konstanzer Straße an dem Schwimmbad (zwischen Am Saalenbusch und Bodenseestraße) Mögliche Orte in Seckbach: - Atzelbergstraße Eingang zum Atzelbergplatz Mögliche Orte im Riederwald: - Entlang der Schäfflestraße Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 492/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2023, OF 431/11 Betreff: Mehr Sicherheit am Fußgängerüberweg Starkenburger Straße/Einbiglerweg Der Ortsbeirat möge beschließen: den Magistrat zu beauftragen für mehr Sicherheit am Zebrastreifen Starkenburger Straße X Einbiglerweg zu sorgen. An diesem Übergang kommt es durch, von Bäumen und parkenden Autos, erschwerten Sichtverhältnissen immer wieder zu gefährlichen Situationen. Begründung: Die Sichtverhältnisse am Fußgängerüberweg sind nicht ideal, was es für Autofahrer wie für Fußgänger gleichermaßen erschwert sich zu sehen. Mögliche Lösungsansätze könnten ein Fußgängerüberweg mit vier Zebrastreifen an allen Straßen der Kreuzung oder eine Verlegung des Zebrastreifens in der Starkenburger Straße sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3819 2023 Die Vorlage OF 431/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2023, OF 413/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B448) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des geplanten neuen Grünzuges zwischen Ferdinand Porsche und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße unter dem Aspekt der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen durch motorisierten Ziel- und Quellverkehr der Arbeitnehmer:innen der im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen und der besseren Anbindung der Wohngebiete im südlichen Fechenheim (Konstanzer Straße, Dieburger Straße, Starkenburger Straße, geplantes Wohngebiet) schnellstmöglich vorzusehen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße, die zu erwartende Erweiterung der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zusammenrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich jetzt entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 16 2023 Die Vorlage OF 413/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2023, OF 447/11 Betreff: Glas- und Altkleidercontainer in der Bregenzer Straße/Fachfeldstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Den Glas- und Altkleidercontainer in der Bregenzer-/ Fachfeldstraße entweder ersatzlos wegfallen zu lassen oder in die Starkenburger Str. vor Hausnummer 75 zu verlegen. Begründung: Die Gehwegsbreite liegt, bedingt durch die Container, gemessen zu unterschiedlichen Zeiten, nur zwischen 1,20 und 1,45m. Der genannte Bereich ist eingetragener Teil des Schulwegs und wird zudem viel von Seniorinnen frequentiert. Termine mit ASE, Straßenverkehrsamt und FES ergaben, dass in unmittelbarer Nähe kein alternativer Standort zu finden ist. Da sich weitere Containerstandorte im Bereich des Parkplatzes Sedanstraße und in der Bregenzerstraße vor der Seniorenwohnanlage befinden, schlagen wir vor, entweder ganz auf diesen Standort zu verzichten oder in den Bereich Dieburger Straße/ Starkenburgerstraße südlich des dortigen Beetes bzw. auf die Parkfläche vor dem Kindergarten Karibuni Bantu, Starkenburger Straße 75, neben die Litfaßsäule zu verlegen. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3828 2023 Die Vorlage OF 447/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2022, OF 348/11 Betreff: Carsharing-Parkplätze in den Stadtteilen einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Um die Energiewende voranzutreiben, die Fahrzeugdichte in Frankfurt zu verringern und einen Beitrag zur umweltgerechten Stadt zu leisten, an folgenden Punkten Car-Sharing Stationen einzurichten: Fechenheim: Wächtersbacher Straße / Kaufland Supermarkt Am Linneplatz - Südseite am Spielplatz Baumertstraße Parkplatz / Kleedreieck Am Friedhof Orber Straße/Cassellastraße Riederwald: Schäfflestraße geg. d. kath. Kirche Alle Car-Sharing Angebote sollen zukunftssicher mit elektrischen Ladesäulen ausgerüstet werden und es soll ein besonderer Wert auf eine elektrische Flotte bei der Fahrzeugauswahl gelegt werden. Begründung: Die Mobilität wird sich besonders in den Ballungsräumen entscheidend verändern. Nicht nur werden ab 2035 keine Verbrenner Fahrzeuge mehr verkauft, sondern bereits Jahre vorher wird der Verkauf dieser Fahrzeuge, wegen Ihrer geringen Attraktivität und den kommenden Restriktionen und Fahrverboten im städtischen Raum schon sehr stark zurückgehen. Die jetzigen Nutzer von Car-Sharing Angeboten zeichnen sich bereits heute durch ein hohes Umweltbewusstsein aus und tendieren eher zu regenerativen Angeboten, als zu Angeboten mit fossilen Energieträgern. Daher sollte der E-Mobilität ein besonders hoher Stellenwert zugerechnet werden. Die oben angeführten Parkflächen für Car-Sharing Fahrzeuge sind zentral und erreichbar in den Wohnquartieren gelegen und optisch sichtbar, damit diese eine hohe Akzeptanz finden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3211 2022 Die Vorlage OF 348/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Standorte "Am Linneplatz - Südseite am Spielplatz", "Kleedreieck" und "Am Friedhof" gestrichen und die Standorte "Starkenburger Straße vor dem Jugendzentrum", "Lassallestraße" und "Leonhardgasse an der Bushaltestelle der Buslinie 44" ergänzt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, 1 CDU und LINKE. gegen 2 CDU, BFF und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2022, OF 293/11 Betreff: Wiederherstellung von Straßenmarkierungen, -kennzeichnungen und Piktogrammen im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten Straßenmarkierungen, -Kennzeichnungen und Piktogramme im Ortsbezirk 11 wiederherzustellen, wo diese auf Grund von Abrieb, Verwitterung und Baustellentätigkeiten in sicherheitsrelevantem Maße nicht mehr zu erkennen sind. Zukünftig möge der Magistrat vor allem an unter Sicherheitsaspekten relevanten Straßenbereichen turnusmäßig die Erkennbarkeit von Straßenmarkierungen, -Kennzeichnungen und Piktogramme überprüfen. In der Folge eine unvollständige Liste bereits aufgefallener Unkenntlichkeit der Straßenmarkierungen im Stadtteil Fechenheim: Willmannstraße Fechenheim, Bereich Jakobsbrunnenstraße/Willmannstraße, Bereich Kleestraße / Baumertstraße Bereich Baumertstraße / Sedanstraße Fremdfirmen sollten den Magistrat in Kenntnis setzen, falls durch deren Straßendeckenöffnung und Wiederverschließung Straßenmarkierungen etc. zerstört wurden um diese zeitnah wiederherzustellen. Begründung: Straßenmarkierungen, -Kennzeichnungen und Piktogrammen dienen nicht der Verschönerungen des Straßenraums. In aller Regel dienen diese Kennzeichnung einer Erhöhung der Sicherheit im Zusammenspiel der Verkehrsteilnehmer*innen. Unkenntlichkeit der Kennzeichnungen durch Spuren des Überfahrens durch PKW und LKW sind ein Kennzeichen für die sicherheitstechnische Relevanz der Kennzeichnung. Unkenntlichkeit oder das Fehlen dieser Kennzeichnungen stellt eine Gefahr vor allem für die schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen dar. Eine Wiederherstellung ist dringend geboten! (nur einige wenige Beispiele auf den Hauptverkehrsstraßen Fechenheims) (Foto: eigene Aufnahme, Thomas Dorn 2022, Willmannstraße Fechenheim) (Foto: eigene Aufnahme, Thomas Dorn 2022, Bereich Willmannstraße / Jakobsbrunnestraße Fechenheim) (Foto: eigene Aufnahme, Thomas Dorn 2022, Kleestraße Fechenheim) (Foto: eigene Aufnahme, Thomas Dorn 2022, Bereich Baumertstraße/Sedanstraße Fechenheim) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 27.06.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2329 2022 Die Vorlage OF 293/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2022, OF 290/11 Betreff: Fahrradweg Starkenburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den ausgewiesenen Fahrradweg von der Starkenburger Straße aus in Richtung Alt-Fechenheim auf der gesamten Hauptstraße weiter zu kennzeichnen. Begründung: Der Fahrradweg auf der Starkenburger Straße endet abrupt an der Ampel Schießhüttenstraße kurz vor der Fahrbahnverengung. Die weitergehende Einzeichnung eines Fahrrads auf der gesamten (Haupt-)Straße Alt-Fechenheim wäre sinnvoll, damit für die Fahrradfahrer Verkehrssicherheit und auch den Autoverkehr Klarheit hergestellt wird. Die Straße Alt-Fechenheim ist in einer Tempo 30-Zone und auch gleichzeitig eine Busspur, so dass sich alle Verkehrsteilnehmer die Fahrbahn teilen müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 27.06.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2326 2022 Die Vorlage OF 290/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung wie folgt lautet: "In der Straße Alt-Fechenheim ist Tempo 30 ausgewiesen und es existiert gleichzeitig eine Busspur, sodass sich alle Verkehrsteilnehmer die Fahrbahn teilen müssen." Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2022, OF 266/11 Betreff: Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Starkenburger Straße in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in der Starkenburger Straße nach dem Abzweig Dieburger Straße Richtung Süden, ab Höhe Hausnummer 108 bis zum Mainufer einen verkehrsberuhigten Bereich mit Ausschilderung Verkehrszeichen 325.1 einzurichten. Begründung: Es ist an der Zeit, dass im Landschaftsschutzgebiet, im nahen Umfeld des neugestalteten, naturnahem Mainbogens in einer Sackgasse, die am Mainufer endet eine gleichberechtigte Verkehrssituation aller Verkehrsteilnehmer auf der Straße ohne gesonderten Geh- und Fahrradweg mit Schritttempo unverzüglich umgesetzt wird! Der Ortsbeirat ist in seiner Gesamtheit überzeugt, dass dies im Sinne der Mehrheit der Fechenheimer Bevölkerung und ihrer Besucher ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 25.04.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1966 2022 Die Vorlage OF 266/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2022, OF 171/11 Betreff: Einrichten von Parkwinkeln in der Gründenseestraße im Abschnitt zwischen Fachfeldstraße und Baumertstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Parkwinkel in der Gründenseestraße im Abschnitt zwischen Fachfeldstraße und Baumertstraße einzurichten. Begründung: Durch die vermehrten Kontrollen des Ordnungsamts im Stadtteil Fechenheim und die jüngst erhöhten Verwarngelder für Führer / Halter von PKW insbesondere für Parken auf dem Gehweg, führten dazu, dass viele Anwohner ein Knöllchen erhielten. In der Sache zwar rechtmäßig, aber durch die Anwohner als Geldmacherei empfunden, waren gerade die Fälle, in denen ein PKW mit seinen Reifen und gerade mal bis zur Reifenhälfte auf dem rund zwei Meter breiten Bürgersteig stand. Das erfüllt den Tatbestand, ist menschlich aber nicht nachvollziehbar. Um zu verdeutlichen, dass Fahrzeuge am Fahrbahnrand zu parken haben und nicht auf dem Gehweg, möge der Magistrat Parkwinkel auf der Fahrbahn anbringen. Der Ortsbeirat empfiehlt dies beidseitig zu machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1528 2022 Die Vorlage OF 171/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: Der Magistrat wird aufgefordert, Parkwinkel auf der Fahrbahn in der Gründenseestraße im Abschnitt zwischen Fachfeldstraße und Baumertstraße einzurichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 158/11 Betreff: Überwachung des ruhenden Verkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im OBZ 11 sollten die folgenden Lokalitäten besondere Berücksichtigung finden: Fechenheim: Alt Fechenheim (Halten und Parken auf dem Bürgersteig zwischen Pfortenstr. und Kleestr.), Starkenburger Straße und Kleedreieck (Parken auf dem Radweg bzw. Radstreifen), Mittelseestraße (Parken auf dem Gehweg, Blockieren der Durchfahrt, Parken an den Straßenecken mit Bordsteinabsenkung), Burglehen, Löhnungsgasse (Parken in Spielstraßen auf nicht ausgewiesenen Flächen) Seckbach: Im Trieb Riederwald: Erlenbruch, besonders Einfahrt FSV Sportplatz Begründung: Den Fußgänger*innen wird zunehmend weniger Raum auf Ihren Wegen zugestanden. In vielen Straßenzügen wird schon heute rechtmäßig auf dem Gehweg geparkt. In der Praxis bleibt da oft kein ausreichender Platz für Rollator, Rollstuhl und Kinderwagen. Und diese Praxis weitet sich auf andere Straßen ohne ausgewiesene Parkfläche auf dem Bürgersteig aus. Zusätzlich wird von einer großen Zahl von Radfahrer*innen - teilweise aus eigenem Sicherheitsbedürfnis - der Fußweg als Radweg genutzt. Dieser Umstand führt zu einer weiteren Verschärfung auf Gehwegen. Das Verbot auf Radwegen zu halten oder gar zu parken wird ignoriert und eine Unterbindung dieses Zustandes findet nur in unzureichendem Maße statt. Die Strafgebühren bei Verstößen sind adäquat deutlich angehoben worden, was aber leider bisher zu keiner Intensivierung der Überwachung der Regeln geführt hat. Hier muss dringlich eine zahlenmäßige Erweiterung der Kontrollen erfolgen. Beispiele Alt Fechenheim 17:30 Foto: Thomas Dorn selbst Alt Fechenheim 11:30 Foto: Thomas Dorn selbst Burgelehen 15:00 Foto: Thomas Dorn selbst Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1306 2022 Die Vorlage OF 158/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 sollten die folgenden Lokalitäten besondere Berücksichtigung finden: Fechenheim: Alt-Fechenheim (Halten und Parken auf dem Bürgersteig zwischen Pfortenstraße und Kleestraße), Starkenburger Straße und Kleedreieck (Parken auf dem Radweg bzw. Radstreifen), Mittelseestraße (Parken auf dem Gehweg, Blockieren der Durchfahrt, Parken an den Straßenecken mit Bordsteinabsenkung), Burglehen, Löhnungsgasse (Parken in Spielstraßen auf nicht ausgewiesenen Flächen) Wächtersbacher Straße Seckbach: Im Trieb, Hofhausstraße (halbseitiges Parken trotz Markierung und Platz auf der Straße) Auerfeldstraße (vor dem Huthpark), An der Marienkirche (vor dem Kindergarten - Autos stehen komplett auf dem Gehweg) Riederwald: Erlenbruch, besonders Einfahrt FSV-Sportplatz Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 118/11 Betreff: Verbindung für den Fuß- und Radverkehr zwischen Fechenheim - Starkenburger Straße und dem Isenburger Schloss in Offenbach Der Ortsbeirat möge beschließen: bezugnehmend auf die Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST1774, in der der Magistrat ankündigt erneut über den im Betreff genannten Gegenstand zu berichten, möge der Magistrat die folgenden Fragen beantworten: 1. Liegen dem Magistrat die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie der Stadt Offenbach vor? 2. Wenn ja, welche Ergebnisse erbrachte die Machbarkeitsstudie der Stadt Offenbach? 3. Ist die Stadt Frankfurt nach wie vor an einer Realisierung einer für den Stadtteil Fechenheim wünschenswerten Verbindung für den Fuß- und Radverkehr zwischen Fechenheim und Offenbach interessiert? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 187 2021 Die Vorlage OF 118/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.07.2021, OA 41 entstanden aus Vorlage: OF 34/11 vom 20.04.2021 Betreff: Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den Stadtteilen einrichten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit der Wirtschaftsförderung die 80 Prozent Förderung für Kommunen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu nutzen, um dringend benötigte Ladepunkte für Elektrofahrzeuge im Frankfurter Osten anzubieten. Folgende Orte stehen zur Disposition: Priorisierung in den jeweiligen Stadtteilen von oben nach unten: Fechenheim: zwei Ladeplätze am Parkplatz Friedhof Fechenheim oder in der Starkenburger Straße; zwei E-Ladeplätze am Kleedreieck westlich des Taxistands mit Option eines Schnellladers. Dies wäre interessant für Taxis, da sich dort ebenfalls ein Taxiwarteplatz befindet; zwei E-Ladeplätze in Fechenheim am Sportplatz Pfortenstraße; zwei E-Ladeplätze vor dem 7.Revier oder auf dem Parkplatz an der Ankergasse. Riederwald: zwei E-Ladeplätze in der Schäfflestraße, Bereich der katholischen Kirche; zwei E-Ladeplätze Parkplatz unter der Autobahnbrücke am Erlenbruch. Begründung: Im Frankfurter Osten gibt es viele Menschen, die in Mehrfamilienhäusern ohne Tiefgaragen wohnen. Öffentliche Ladestationen in den Wohngebieten gibt es nicht. Die Bürger mit E-Autos versuchen diesen Mangel mit den Schnellladepunkten am Supermarkt Kaufland auszugleichen. Die Ladepunkte im Hessen-Center sind sehr hochpreisig und werden daher gemieden. Am Kaufland bilden sich inzwischen schon Schlangen vor den Ladesäulen. Ideal wäre es, wenn bereits bei der Zulassung eines E-Fahrzeugs erfasst wird, an welchem Ort geladen wird, zu welcher Zeit meistens geladen wird und ob dieser Bürger auf öffentliche Ladestationen angewiesen ist. In Amsterdam wird dieses bereits mit Erfolg seit Jahren praktiziert und die öffentlichen Ladepunkte entsprechend Fahrzeugen zugeordnet. Wenn ein naher Ladepunkt eine zu hohe Auslastung hat, wird ein neuer Ladepunkt in Auftrag gegeben. Dieser wird dann direkt vor dem Haus dieses Bürgers gesetzt oder dort, wo es in der direkten Umgebung möglich ist. Frankfurt rangiert momentan bei der Anzahl der verfügbaren Ladepunkte weit abgeschlagen und schon gar nicht auch nur in der Nähe bei irgendeiner Großstadt Deutschlands. Frankfurt findet sich bei der Anzahl der öffentlichen E-Ladepunke im Ranking sogar hinter der Kleinstadt Regensburg. Dies wirkt sich natürlich auf die bei uns in Frankfurt unterdurchschnittliche Anzahl an rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen aus. Seit zwei Jahren gibt es nur Versprechungen und keinerlei Maßnahmen. Der einzige Entschuldigungsgrund, den man immer wieder aus der Verwaltung hört, ist: "Die Stadtverordnetenversammlung hat eine städtische Beteiligung an E-Ladepunkten abgelehnt und deshalb wird nichts in dieser Richtung unternommen." Es muss doch mehr Alternativen geben, um eine Infrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge zu errichten. Unternehmer berichten über eine schleppende Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt: "Wir haben seit knapp drei Jahren versucht, in Frankfurt Fuß zu fassen", sagt Ulf Schulte, Managing Director und Geschäftsführer der Allego GmbH. "Der angekündigte Gestattungsvertrag wurde von der Stadt bis heute nicht vorgelegt", so Schulte. "Zudem war die Abstimmung der Standorte mit den zuständigen Behörden ergebnislos. Mit der Zeit sind wir zu dem Schluss gekommen, dass sich das Projekt leider nicht wie geplant umsetzen lässt und haben uns deshalb bedauerlicher Weise zurückziehen müssen." Quelle: Interview: electrive.net Im ersten Quartal 2021 sind bereits zehn Prozent aller Neuwagen in Deutschland batterie-elektrisch angetrieben. Fast alle Autohersteller wollen spätestens in den nächsten neun Jahren oder noch früher keine oder nur noch einen sehr geringen Prozentsatz an konventionellen Verbrennerfahrzeugen verkaufen. Von der großen Elektrotaxiflotte in Frankfurt ist momentan gar nichts mehr zu hören. Priorisierung des nachhaltigen Verkehrs in der Stadt Frankfurt ist bereits lange überfällig. Eine nötige Infrastruktur für alle Bürger mit aufzubauen, ist dafür zwingend erforderlich. Es wäre zielführend, nun endlich bei den E-Ladepunkten in Wohngebieten anzusetzen und dieser Thematik etwas mehr Beachtung zu schenken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 431 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 07.09.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 41 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 41 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 483, 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 07.09.2021 Aktenzeichen: 91 50
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2021, OF 34/11 Betreff: Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den Stadtteilen einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, mit der Wirtschaftsförderung die 80% Förderung für Kommunen des BMVI zu nutzen um dringend benötigte Ladepunkte für Elektrofahrzeuge im Frankfurter Osten anzubieten. Folgende Orte stehen zur Disposition: Priosierung in den jeweiligen Stadtteilen von oben nach unten: Fechenheim: 2 Ladeplätze am Parkplatz Friedhof Fechenheim 2 E-Ladeplätze am Kleedreieck westl. des Taxistands mit Option eines Schnellladers. Dies wäre interessant für Taxis, da sich dort ebenfalls ein Taxiwarteplatz befindet. 2 E-Ladeplätze in Fechenheim am Sportplatz Pfortenstraße 2 E-Ladeplätze vor dem 7.Revier oder auf dem Parkplatz an der Ankergasse. Riederwald: 2 E-Ladeplätze in der Schäfflestraße, Bereich der katholischen Kirche 2 E-Ladeplätze Parkplatz unter der Autobahnbrücke am Erlenbruch Begründung: Im Frankfurter Osten gibt es viele Menschen, die in Mehrfamilienhäusern ohne Tiefgaragen wohnen. Öffentliche Ladestationen in den Wohngebieten gibt es nicht. Die Bürger mit e-Autos versuchen diesen Mangel mit den Schnellladepunkten am Supermarkt Kaufland auszugleichen. Die Ladepunkte im Hessen-Center sind sehr hochpreisig und werden daher gemieden. Am Kaufland bilden sich inzwischen schon Schlangen vor den Ladesäulen. Ideal wäre es, wenn bereits bei der Zulassung eines E-Fahrzeugs erfasst wird, an welchem Ort geladen wird, zu welcher Zeit meistens geladen wird und ob dieser Bürger auf öffentliche Ladestationen angewiesen ist. In Amsterdam wird dieses bereits mit Erfolg seit Jahren praktiziert und die öffentlichen Ladepunkte entsprechend Fahrzeugen zugeordnet. Wenn ein naher Ladepunkt eine zu hohe Auslastung hat, wird ein neuer Ladepunkt in Auftrag gegeben. Dieser wird dann direkt vor dem Haus dieses Bürger gesetzt oder dort wo es in der direkten Umgebung möglich ist. Frankfurt rangiert momentan bei der Anzahl der verfügbaren Ladepunkte weit abgeschlagen und schon gar auch nur in der Nähe bei irgendeiner Großstadt Deutschlands. Frankfurt findet sich bei der Anzahl der öffentlichen E-Ladepunke im Ranking sogar hinter der Kleinstadt Regensburg. Dies wirkt sich natürlich auf die bei uns in Frankfurt unterdurchschnittliche Anzahl an rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen aus. Seit zwei Jahren gibt es nur Versprechungen und keinerlei Maßnahmen. Der einzige Entschuldigungsgrund den man immer wieder aus der Verwaltung hört, ist: "Die Stadtverordnetenversammlung hat eine städtische Beteiligung an E-Ladepunkten abgelehnt und deshalb wird nichts in dieser Richtung unternommen." Es muss doch mehr Alternativen geben um eine Infrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge zu errichten. Unternehmer berichten über eine schleppende Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt: "Wir haben seit knapp drei Jahren versucht, in Frankfurt Fuß zu fassen", sagt Ulf Schulte, Managing Director und Geschäftsführer der Allego GmbH. . ."Der angekündigte Gestattungsvertrag wurde von der Stadt bis heute nicht vorgelegt", so Schulte. "Zudem war die Abstimmung der Standorte mit den zuständigen Behörden ergebnislos. Mit der Zeit sind wir zu dem Schluss gekommen, dass sich das Projekt leider nicht wie geplant umsetzen lässt und haben uns deshalb bedauerlicher Weise zurückziehen müssen." Quelle: Interview: electrive.net Im ersten Quartal 2021 sind bereits 10% aller Neuwagen in Deutschland batterie-elektrisch angetrieben. Fast alle Autohersteller wollen spätestens in den nächsten 9 Jahren oder noch früher keine oder nur noch einen sehr geringen Prozentsatz an konventionellen Verbrennerfahrzeugen verkaufen. Von der großen Elektrotaxiflotte in Frankfurt ist momentan gar nichts mehr zu hören. Priorisierung des nachhaltigen Verkehrs in der Stadt Frankfurt ist bereits lange überfällig. Eine nötige Infrastruktur für alle Bürger mit aufzubauen, ist dafür zwingend erforderlich. Es wäre zielführend nun endlich bei den E-Ladepunkten in Wohngebieten anzusetzen und dieser Thematik etwas mehr Beachtung zu schenken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 34/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 41 2021 Die Vorlage OF 34/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "Parkplatz Friedhof Fechenheim" die folgenden Worte ergänzt werden: "oder in der Starkenburger Straße". Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2019, OF 641/11 Betreff: Bürgersteig am Burglehen zur Starkenburger Straße hin weiterführen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Bürgersteig am Burglehen zur Starkenburger Straße hin weiterzuführen mit einem flachen Bordstein und den blockierenden Parkplatz entfallen zu lassen. Begründung: Wenn sich Fußgänger auf der östlichen/ungeraden Seite der Starkenbuger Straße befinden hört auf dem Linneplatz abrupt der Bürgertsteig auf und endet in einem Parkplatz mit hohem Bordstein. Es ist unmöglich, dort mit einem Rollstuhl oder Kinderwagen weiter zu laufen. Man muss dort die Straße überqueren ohne eine Ampel oder Zebrastreifen als Querungshilfe. Es ist nicht ersichtlich, warum dort überhaupt ein Parkplatz, anstelle einer einfachen Weiterführung des Trottoires installiert wurde. Zur Sicherheit der Fußgänger, Passanten mit Kinderwagen und besonders für Kinder ist es wünschenswert, den Bordstein abzuflachen und den Parkplatz entfallen zu lasssen, damit alle sicher und einfach weiter geradeaus laufen können und nicht auf die Straße ausweichen müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 02.12.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5519 2019 Die Vorlage OF 641/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2019, OF 570/11 Betreff: Fachfeldstraße sicherer gestalten Der Ortsbeirat 11 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die ursprünglich vorhandenen Bodenschwellen (bspw. Kölner-Teller) und Piktogramme "Vorsicht Schulkinder" in der Fachfeldstraße wieder herzustellen. Begründung: Vor der Sanierung der Fachfeldstraße waren in Höhe der Hausnummer 27 und 38 Bodenschwellen in Form von Kölner-Tellern sowie Piktogramme vorhanden, welche auf die besondere Verkehrssituation der dort ansässigen Schulen "Am Mainbogen und Freiligrath" hinwiesen und die Autofahrer zu der gebotenen Vorsicht und Anpassung ihrer Fahrweise anhielten. Dieser Zustand soll wieder hergestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 570/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 570/11 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.03.2019, OF 563/11 Betreff: Poller auf Sperrfläche Fachfeldstraße/Schießhüttenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Poller auf der Sperrfläche Fachfeldstraße/ Schießhüttenstraße zu installieren. Begründung: Die dort befindliche Sperrfläche wird regelmäßig ordnungswidrig beparkt. Um den Rechtszustand wieder herzustellen und sicherzustellen, dass dieser auch Bestand hat, sollen Poller installiert werden, die den gefährlichen Bereich um die Einmündung frei halten und einbiegenden Fahrzeugführern die Sicht auf Schüler der Schule am Mainbogen, die sich ca. 50 Meter entfernt befindet, erleichtern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 563/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.03.2019, OF 536/11 Betreff: Baustelle Gründenseestraße zwischen Fachfeldstraße und Konstanzer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob er in Kenntnis darüber ist, dass die Baustelle Gründeseestraße - zwischen Fachfeldstraße und Konstanzer Straße - (Unitiy Media führt Kabelarbeiten unter dem Gehweg seit November 2018 durch. Aufgrund eines Granatenfunds wurden die Arbeiten unterbrochen und seither nicht fortgesetzt, da vermutet wird, dass noch mehr Kampfmittel aufzufinden sein könnten) in einem nicht verkehrssicheren Zustand ist. Weiterhin fragt der Ortsbeirat den Magistrat, ob er dahingehend mit der verantwortlichen Firma Kontakt aufgenommen hat und diese an die Verkehrssicherungspflicht erinnert wurde. Als Letztes fragt der Ortsbeirat den Magistrat, wann der ordnungsgemäße Zustand der Örtlichkeit wieder hergestellt sein wird und wer sich in akuten Fällen umgehend um die Verkehrssicherung der Baustelle nach einem Wetterereignis wie in den vergangenen Tagen kümmern wird. Begründung: Nachdem Anfang November 2018 bei Kabelarbeiten in der Gründenseestraße in Fechenheim eine Gasgranate aus dem 2. Weltkrieg gefunden wurde und dabei drei Bauarbeiter Verletzungen davongetragen haben, steht die Baustelle leider auch heute (3 Monate danach) immer noch komplett still. Wir, als Anwohner der Gründenseestraße fragen uns nun so langsam, wie lange dieser Zustand eines nicht benutzbaren Gehweges vor HNR 26, einem dauerhaft gesperrten Parkplatz ggü. HNR 17 und einer seitdem unbenutzten Dixi-Toilette und weiteren Absperrungen im Kreuzungsbereich zur Fachfeldstraße noch so bleiben soll? Hier fallen nicht nur Parkplätze weg, sondern auch parkende Fahrzeuge ragen nun mangels Überhangfläche im Bereich der abgesperrten Baustelle mit offenem Gehweg gefährlich in die Straße (besonders immer wieder trotz Beschilderung falsch geparkter Transporter), so dass die Gründenseestraße partiell und zu gewissen Zeiten nur noch einspurig befahrbar ist. Dieser Zustand ist für uns Anwohner nicht weiter akzeptabel und wir bitten Sie dringend zur Herbeiführung einer schnellen Lösung! Ich denke, es sollte kein Problem sein, die Baustelle innerhalb kürzester Zeit abzuschließen, da auch der Beginn der Kabelverlegung bis zum Granatenfund nur sehr wenige Tage in Anspruch genommen hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 536/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 499/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Aussichtsturm im Fechenheimer Mainbogen Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: es werden ausreichend Mittel in den Haushalt eingestellt, um die Planung für einen im Fechenheimer Mainbogen zu bauenden Aussichtsturm, östlich der Starkenburger Straße, zu erstellen. Begründung: Fechenheim verfügt mit seinem Anteil am Frankfurter Grüngürtel, dem Fechenheimer Mainbogen, über ein bemerkenswertes Areal. Durch den Bau eines Aussichtsturmes könnte die Attraktivität dieses Areals sowohl für die Fechenheimer als auch für die Nachbarn eine enorme Steigerung erfahren. Da der Mainbogen über große Freiflächen verfügt, wäre ein Aussichtsturm eine Attraktion, die dem Besucher einen weiten Blick über den Mainbogen, den Stadtteil und die benachbarte Umgebung gewähren würde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 308 2018 Die Vorlage OF 499/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen BFF (= Ablehnung); bei Enthaltung LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 464/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fußwege im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel einzustellen um wichtige, teils offizielle, teils inoffizielle Fußwege und Fußweg-Verbindungen im Ortsbezirk 11, wie der sogenannte "Aldi"-Weg zwischen Konstanzer Straße und Ferdinand-Porsche Straße, der Weg zwischen Adam-Opel-Straße und Ferdinand-Porsche-Straße (beleuchtete Verbindung zwischen Gewerbegebiet und ÖPNV), der Weg zwischen Bregenzer Straße und Ferdinand-Porsche-Straße (Zugangsweg zu Gartengrundstücken) mit einfachen Mitteln für einen Übergangszeitraum, bis anstehende Planungen in die Realisierungsphase gehen, zu begeh- und befahrbaren (Fahrrad, Kinderwagen, Rollator) Wegen zu machen, da viele dieser Wege zur Zeit während und nach Niederschlägen kaum passierbar sind. Begründung: Es sollte der Grundsatz gelten, dort, wo mit einfachen Mitteln das Fahren mit dem Auto vermieden werden kann, da kürzere Verbindungen per Fuss eine wesentlich einfachere und bessere Zugänglichkeit ermöglichen, dies zu fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 277 2018 Die Vorlage OF 464/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.07.2018, OF 386/11 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch in Fechenheim, Seckbach und Riederwald umsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1314/2017 zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" aufgefordert, an folgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke aufzustellen: · Mainufer Fechenheim, Ende Starkenburger Straße, rechts zur Carl-Ulrich-Brücke · vor der Trauerhalle Fechenheim, Einbiegler Weg vor der Tür zur Trauerhalle · Wächtersbacher Straße an geeigneter Stelle laut Beschluss · gegenüber vom Fechenheimer Schwimmbad, Konstanzer Straße · Anlegestelle Primusline in Fechenheim · Fechenheim direkt am Mainufer an geeigneter Stelle laut Beschluss · Ende der Steinauer Straße am Eingang zum Wald · Fechenheim Nord an geeigneter Stelle laut Beschluss · Riederwald an geeigneter Stelle laut Beschluss · alte Straßenbahnstrecke nach Bergen zwischen Bitzweg und Wilhelmshöherstraße · vor dem Eingangstor der Pestalozzischule bei den Fahrradständern (mind. 2 Bänke) · Gustav-Behringer-Straße an geeigneter Stelle laut Beschluss · Am Sausee an geeigneter Stelle laut Beschluss Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke -ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 11 weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Die genannten Standorte wurden von Bürgern bei einer von der CDU-Stadtverordnetenfraktion durchgeführten Befragung vorgeschlagen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3512 2018 Die Vorlage OF 386/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor die Worte ". . sowie ausreichend Abfallbehälter. ." hinzugefügt und die Aufzählung um den Punkt " Galerie Seckbach, an geeigneter Stelle" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.07.2018, OF 397/11 Betreff: Sichern eines Pollers Dietesheimer Straße/Starkenburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am Ende der Zufahrt von der Starkenburger Straße (ggü. HN 76) aus zur Dietesheimer Straße, den Poller wieder instand zu setzen und ihn gegen unerlaubtes Herausnehmen zu sichern. Begründung: Anwohner beschwerten sich bei der Polizei über unberechtigt einfahrende Fahrzeuge, die über die o.g. Zufahrt auf den Spielplatz Dietesheimer Straße gelangen, um dort widerrechtlich auf den Rasenflächen zu parken. Normalerweise verhindern installierte Poller die unberechtigte Zufahrt. Allerdings sind diese Poller nicht mit einem Schloss o.ä. versehen, weshalb sie ohne Probleme herausgenommen werden können und werden (ein Poller liegt dauerhaft im Gebüsch zwei Meter weiter). Ein Sichern würde den ordnungsgemäßen Zustand wiederherstellen, ohne dass weitere Maßnahmen von Nöten wären. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3518 2018 Die Vorlage OF 397/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2018, OF 283/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fußwege im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel einzustellen um wichtige, teils offizielle, teils inoffizielle Fußwege und Fußweg-Verbindungen im Ortsbezirk 11 wie der "Aldi"-Weg zwischen Konstanzer Straße und Ferdinand-Porsche Straße, der Weg zwischen Adam-Opel-Straße und Ferdinand-Porsche Straße (beleuchtete Verbindung zwischen Gewerbegebiet und ÖPNV), der Weg zwischen Bregenzer Straße und Ferdinand Porsche Straße (Zugangsweg zu Gartengrundstücken) mit einfachen Mitteln für einen Übergangszeitraum bis anstehende Planungen in die Realisierungsphase gehen, zu begehbaren Wegen zu machen, da viele dieser Wege zur Zeit während und nach Niederschlägen kaum passierbar sind, Begründung: Es sollte der Grundsatz gelten, dort, wo mit einfachen Mitteln das Fahren mit dem Auto vermieden werden kann, da kürzere Verbindungen per Fuss eine wesentlich einfachere und bessere Zugänglichkeit ermöglichen, dies zu fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 52 2018 Die Vorlage OF 283/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.11.2017, OA 198 entstanden aus Vorlage: OF 249/11 vom 19.10.2017 Betreff: Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Antrag auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 im Bereich der Bebraer Straße/Wächtersbacher Straße bis zur Schlitzer Straße erneut, unter Beantwortung, Beachtung und Bewertung der nachstehend aufgeführten Punkte, zu prüfen: Im Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316, sind drei Argumente angeführt, die zu einer negativen Entscheidung der Anregung führen könnten: Erstes Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Aufgrund (...) des hohen Schwerlastverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs ist die Einrichtung einer Tempo-30 Zone nicht möglich." Der Straßenabschnitt, auf dem zukünftig eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeregt wird, hat keinen erhöhten Schwerlastverkehr. Schwerlastverkehr fährt dort zurzeit noch in einem akzeptablen und normal üblichen Rahmen. Von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr morgens ist dort jeglicher Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen komplett verboten. 1. Würde bei erhöhtem Schwerlastverkehr ein weiterer Grund vorliegen, um neue Maßnahmen zu ergreifen? 2. Wäre damit nicht die Verkehrssicherheit in diesem Bereich unverzüglich zu erhöhen? 3. Bereits im Jahr 2003 gab es seitens des Magistrats Planungen, den Bereich, inklusive der Wächtersbacher Straße und der Bebraer Straße, in eine großflächige Tempo-30-Zone umzuwandeln. Eine Umsetzung war damals noch als rechtlich möglich eingeschätzt worden. Welche Vorschriften lassen dies heute nicht mehr möglich erscheinen? 4. Warum ist auf den typgleichen Verkehrswegen mit Personennahverkehr im selben Stadtteil eine Umsetzung mit reduzierter Geschwindigkeit möglich und im Gegensatz dazu auf der Wächtersbacher Straße nicht (z. B. Dieburger Straße, Starkenburger Straße, Straße Alt-Fechenheim)? In der Straße Alt-Fechenheim, vom Ortskern in Richtung zum Cassella-Industriegelände, ist die letzte Reduzierung auf Tempo 30 im Jahr 2016 umgesetzt worden. 5. Was war im Jahr 2016 der Unterschied in der Betrachtung der Einrichtung von Tempo 30 zur Wächtersbacher Straße und Alt-Fechenheim? 6. Gab es hier unfallbedingte Zahlen oder handelte es sich um eine Unfallhäufungsstelle, die von der Unfallkommission behandelt wurde? Zweites Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Unfallzahlen aufgrund überschrittener Geschwindigkeiten liegen nicht vor." In dem Bereich darf zurzeit Tempo 50 gefahren werden. Es hat im Jahr 2017 mindestens zwei Unfälle mit Schwerverletzten auf der Wächtersbacher Straße gegeben. 7. Wenn es keine Unfälle aufgrund überschrittener Geschwindigkeit von 50 km/h gab, ist es dann richtig, dass die bereits erlaubten 50 km/h in diesem Bereich als zu hoch einzustufen sind und eine geringere Geschwindigkeit durchaus Sinn macht? Die dem Ortsbeirat bekannten schweren Unfälle im Jahr 2017 sind alle bei einer Geschwindigkeit unter 50 km/h erfolgt. Es war trockenes Wetter und helllichten Tag. 8. Wären diese Unfälle auch passiert, wenn die Fahrzeuge nur 30 km/h gefahren wären? Die Aufzählung der schützenswerten Bereiche sind nachfolgend festgehalten. Dazu kommt noch Frankfurts größter Supermarkt, der für viele kreuzende Fußgänger sorgt und das Straßenbild dort merklich verändert hat. Die Struktur des Stadtteils hat sich in den Jahren 2016 und 2017 drastisch verändert. Weitere Projekte sind geplant. Es gibt ein städtisches Planungsprojekt, das Industriegebiet zu revitalisieren und dort mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Der kreuzende Fußgängerverkehr hat hier erheblich zugenommen und wird in der Zukunft noch weiter ansteigen, da dort zusätzlich eine S-Bahn-Station geplant ist. 9. Wie viele Tote oder Schwerverletzte reichen aus, um eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit rechtfertigen zu können? Drittes Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Auch schützenswerte Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten oder Altenheime finden sich auf dem genannten Abschnitt nicht." Am Ende des Bereichs sind die Praunheimer Werkstätten (Behindertenwerkstatt) direkt an der Wächtersbacher Straße gelegen. Ein weiterer großer kultureller Veranstaltungsort ist die "Klassikstadt". Sie liegt direkt an der Wächtersbacher Straße mit Veranstaltungen wie dem Streetfood Festival und vielen anderen, nicht nur automobilzentrierten Veranstaltungen. Eine besonders an den Wochenenden immer wieder für chaotische Verkehrsverhältnis sorgende Lokalität. Ein schwerer Unfall mit einem Fahrradfahrer ereignete sich 2017, während eine solche Veranstaltung stattfand. Es befinden sich direkt an der Straße weitere besonders schützenswerte Anlieger: - Eine Schule - Gymnasium, Realschule und Grundschule (FCSF) - Ein Kinderhort mit Kindergarten (Eröffnung 2018) - Eine Kindertagesstätte (St. Hildegard, Caritas) - Zwei Sporthallen, die von Kindern genutzt werden (Fabriksporthalle und FCSF) Weniger als 100 Meter davon in den Seitenstraßen gelegen: - Eine Haupt-, Real- und Grundschule (KHS) - Ein Kindergarten mit Hort (Sonnenschein) Fuldaer Straße Weniger als 150 Meter davon in der Seitenstraße gelegen: - Kindertagesstätte 75 - Lauterbacher Straße Der größte Supermarkt Frankfurts, mit sehr großem kreuzenden Verkehr von Radfahrern und Fußgängern, befindet sich in dem Bereich. Die Schüler und Kindergartenkinder müssen auf weiten Strecken des Bereichs auf die gegenüberliegende Seite der Wächtersbacher Straße kreuzen, um von/zu den Kindergärten und Schulen, unter anderem zu den Bushaltestellen oder der beidseitigen Wohnbebauung zu gelangen. 10. Sind diese schützenswerte Orte bei der Prüfung übersehen oder nicht bekannt gewesen? Zur notwendigen Verbesserungen der Kreuzungsmöglichkeiten gab es in letzter Zeit bereits fünf Anträge für diesen Bereich. Diese Kreuzungsmöglichkeiten waren zum Teil explizit für die Schüler und Kindergartenkinder vor ihren eigenen Einrichtungen an der Wächtersbacher Straße vorgesehen. Keine ist bisher umgesetzt worden. 11. Besteht aufgrund der geschilderten Sachlage Hoffnung, diese vorhergehenden Anträge nun erneut zu prüfen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen durchzuführen? Begründung: Bereits heute ergeben sich in dem Bereich Wächtersbacher Straße täglich sehr gefährliche Situationen. Im Jahr 2017 hat es bei Unfällen auf der Wächtersbacher Straße bisher mindestens vier Schwerverletzte gegeben. Schnelles Überholen von Bussen und das Umfahren von Querungshilfen auf der Gegenfahrbahn (Verkehrsinseln mit Zebrastreifen) sind mittlerweile an der Tagesordnung. Mit den Beschränkungen im südlichen Fechenheim hat man sehr gute Erfahrungen gemacht und sie haben zu einer merklichen Verbesserung der Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer geführt. Weshalb auf den typgleichen Verkehrswegen Dieburger Straße und Starkenburger Straße im selben Stadtteil eine solche Umsetzung mit reduzierter Geschwindigkeit möglich ist und auf der Wächtersbacher Straße nicht möglich sein soll, ist den Bürgern nicht zu vermitteln. Es gibt bereits in der Verwaltungsvorschrift zur StVO zu Zeichen 274 aus gutem Grund folgende Öffnungsklausel: "Geschwindigkeitsbeschränkungen können sich im Einzelfall schon dann empfehlen, wenn aufgrund unangemessener Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden." Wenn Kinder und Erwachsene von Querungsstellen, die beleuchtet und gut markiert sind, von Fahrzeugen "weggefegt" werden, ist davon auszugehen, dass hier Fahrzeuge zu schnell fahren. So mehrfach in 2017 geschehen. Wenn man Schwerverletzte oder tödlich verunglückte Kinder und Erwachsene nur zählt, bis man Sicherungsmaßnahmen durchführt, ist dies sehr bedauerlich. Auf und an der Wächtersbacher Straße ist es gefährlich. Wie viele schwerverletzte Menschen mit an ihre Unfälle erinnernden bleibenden Schäden oder sogar Toten bedarf es, um Maßnahmen zu ergreifen? Man sollte präventiv arbeiten und solche Unfälle bereits im Vorfeld vermeiden. Jeder Unfall mit verletzten Menschen ist einer zu viel. Alle Unfälle dieses Jahr hätten schon nicht passieren sollen und wären vermeidbar gewesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 163 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 15.11.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 316 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 198 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 316 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 198 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 18. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.02.2018, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 316 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 316 = Zurückweisung, OA 198 = Annahme) 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2018, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Die Vorlage B 316 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2402, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2018
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2017, OF 249/11 Betreff: Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße (OA 160) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: A.: Die B316 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. B.: Der Magistrat wird aufgefordert den Antrag auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 im Bereich der Bebraer/Wächtersbacher Straße bis zur Schlitzer Straße erneut zu prüfen unter Beantwortung, Beachtung und Bewertung der nachstehend aufgeführten Punkte. Im Bericht B316 sind drei Argumente angeführt die zur einer negativen Entscheidung des Antrags führen könnten: 1. Aus dem Bericht des Magistrats: "Aufgrund des hohen Schwerlastverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs ist die Einrichtung einer Tempo-30 Zone nicht möglich." Der Straßenabschnitt auf dem zukünftig eine Höchstgeschwindigkeit von 30kmh angeregt wird, hat keinen erhöhten Schwerlastverkehr. Schwerlastverkehr fährt dort z.Zt. noch in einem akzeptablen und normal üblichen Rahmen. Würde bei erhöhtem Schwerlastverkehr ein weiterer Grund vorliegen um neue Maßnahmen zu ergreifen, wäre die Verkehrssicherheit in diesem Bereich unverzüglich zu erhöhen ? Von 22:00 bis 06:00h morgens ist dort jeglicher Schwerlastverkehr komplett verboten (>7.5t) Bereits im Jahr 2003 gab es seitens des Magistrats Planungen den Bereich, inklusive der Wächtersbacher Straße und der Bebraer Straße, in eine großflächige Tempo 30 Zone umzuwandeln. Eine Umsetzung war damals noch als rechtlich möglich eingeschätzt worden. Welche Vorschriften lassen dies heute nicht mehr möglich erscheinen ? Warum ist auf den typgleichen Verkehrswegen mit Personennahverkehr im selben Stadtteil eine Umsetzung mit reduzierter Geschwindigkeit möglich und im Gegensatz dazu auf der Wächtersbacher Straße nicht ? (z.B. Dieburger Straße, der Starkenburger Straße, Alt-Fechenheim) In der Straße Alt-Fechenheim vom Ortskern zum Cassella Industriegelände ist die letzte Reduzierung auf Tempo 30 in 2016 umgesetzt worden. Was war im Jahr 2016 der Unterschied in der Betrachtung des Tempo 30 zur Wächtersbacher Straße und Alt-Fechenheim ? Gab es hier unfallbedingte Unfallzahlen oder handelte es sich um Unfallhäufungsstelle die von der Unfallkommission behandelt wurde ? 2. Aus dem Bericht des Magistrats: "Unfallzahlen aufgrund überschrittener Geschwindigkeiten liegen nicht vor." In dem Bereich darf zur Zeit Tempo 50 gefahren werden. Es hat in 2017 mindestens 2 Unfälle mit Schwerverletzten auf der Wächtersbacher Straße gegeben. Wenn es keine Unfälle aufgrund überschrittenen Geschwindigkeit von 50km/h gab, ist es dann richtig, dass die bereits erlaubten 50km/h in diesem Bereich als zu hoch einzustufen sind und eine geringere Geschwindigkeit durchaus Sinn macht ? Die uns bekannten schweren Unfälle in 2017 sind alle bei unter 50km/h erfolgt. Es war trockenes Wetter und am hellichten Tag. Wären diese Unfälle auch passiert, wenn die Fahrzeuge nur 30 km/h gefahren wären? Die Aufzählung der schützenswerten Bereiche sind im Punkt 3 aufgezählt. Dazu kommt noch Frankfurts größter Supermarkt, der für viele kreuzende Fußgänger sorgt und das Straßenbild dort merklich verändert hat. Die Struktur des Stadtteils hat sich in den Jahren 2016 und 2017 drastisch verändert. Weitere Projekte sind geplant. Es gibt ein städtisches Planungsprojekt das Industriegebiet zu revitalisieren und mehr Arbeitsplätze dort zu schaffen. Der kreuzende Fußgängerverkehr hat dort erheblich zugenommen und wird in der Zukunft noch weiter ansteigen, da zusätzlich dort eine S-Bahnstation geplant ist. Wie viele Tote oder Schwerverletzte reichen aus um eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit rechtfertigen zu können ? 3. Aus dem Bericht des Magistrats: "Auch schützenswerte Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten oder Altenheime finden sich auf dem genannten Abschnitt nicht." Am Ende des Bereichs sind die Praunheimer Werkstätten (Behindertenwerkstatt), direkt an der Wächtersbacher Straße gelegen. Ein weiterer großer kultureller Veranstaltungsort "Klassikstadt" liegt direkt an der Wächtersbacher Straße. Mit Veranstaltungen, wie dem Streetfood Festival und vielen anderen nicht nur automobilzentrierten Veranstaltungen in der Stadt Frankfurt ein besonders an den Wochenenden immer wieder für chaotische Verkehrsverhältnis sorgende Lokalität. Ein schwerer Unfall mit einem Fahrradfahrer ereignete sich 2017 während eine solche Veranstaltung stattfand. Es sind direkt an der Straße folgende weitere besonders schützenswerte Anlieger: 1 Schule - Gymnasium, Realschule und Grundschule (FCSF) 1 Kinderhort mit Kindergarten ( Eröffnung 2018 ) 1 Kindertagesstätte ( St. Hildegard, Caritas ) 2 Sporthallen, die von Kindern genutzt werden ( Fabriksporthalle und FCSF ) Es sind weniger als 100m davon in den Seitenstraßen gelegen: 1 Schule Haupt-Real und Grundschule ( KHS ) 1 Kindergarten mit Hort ( Sonnenschein ) Fuldaer Straße Es sind weniger als 150m davon in der Seitenstraße gelegen: Kindertagestätte 75 - Lauterbacher Straße Der größte Supermarkt Frankfurts mit sehr großem kreuzenden Verkehr von Radfahrern und Fußgängern befindet sich in dem Bereich. Die Schüler und Kindergartenkinder müssen auf weiten Strecken des Bereichs auf die gegenüberliegende Seite der Wächtersbacher Straße kreuzen, um von/zu den Kindergärten und Schulen u.a. zu den Bushaltestellen oder der beidseitigen Wohnbebauung zu gelangen. Sind diese schützenswerte Orte bei der Prüfung übersehen oder nicht bekannt gewesen ? Es gab in letzter Zeit bereits fünf Anträge in dem Bereich zu notwendigen Verbesserungen der Kreuzungsmöglichkeiten. Diese Kreuzungsmöglichkeiten waren zum Teil explizit für die Schüler und Kindergartenkinder vor ihren eigenen Einrichtungen an der Wächtersbacher Straße. Keiner ist bisher umgesetzt worden. Besteht Hoffnung aufgrund der Sachlage diese vorhergehenden Anträge nun erneut neu zu prüfen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen durchzuführen ? Begründung: Bereits heute ergeben sich in dem Bereich Wächtersbacher Straße täglich sehr gefährliche Situationen. In 2017 hat es bei Unfällen auf der Wächtersbacher Straße bereits mindestens vier Schwerverletzte gegeben. Schnelles Überholen von Bussen und das Umfahren von Querungshilfen auf der Gegenfahrbahn (Verkehrsinseln mit Zebrastreifen) sind mittlerweile an der Tagesordnung. Mit den Beschränkungen im südlichen Fechenheim hat man sehr gute Erfahrungen gemacht und es hat zu einer merklichen Verbesserung der Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer geführt. Weshalb auf den typgleichen Verkehrswegen Dieburger Straße und der Starkenburger Straße im selben Stadtteil eine solche Umsetzung mit reduzierter Geschwindigkeit möglich ist und auf der Wächtersbacher Straße dies nicht möglich sein soll, ist den Bürgern nicht zu vermitteln. Es gibt bereits in der Verwaltungsvorschrift zur StVO zu Zeichen 274 aus gutem Grund folgende Öffnungsklausel: "Geschwindigkeitsbeschränkungen können sich im Einzelfall schon dann empfehlen, wenn aufgrund unangemessener Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden." Wenn Kinder und Erwachsene von Querungsstellen, die beleuchtet und gut markiert sind, von Fahrzeugen "weggefegt" werden, ist davon auszugehen, dass hier Fahrzeuge zu schnell fahren. So mehrfach in 2017 geschehen. Wenn man Schwerverletzte oder tödlich verunglückte Kinder und Erwachsene nur zählt bis man Sicherungsmaßnahmen durchführt, ist dies sehr bedauerlich. Auf und an der Wächtersbacher Straße ist es gefährlich. Wieviele schwerverletzte Menschen mit an ihre Unfälle erinnerten bleibenden Schäden oder sogar Toten bedarf es um Maßnahmen zu ergreifen ? Man sollte präventiv arbeiten und solche Unfälle bereits im Vorfeld vermeiden. Jeder Unfall mit verletzten Menschen ist Einer zu viel. Alle Unfälle dieses Jahr hätten schon nicht passieren sollen und wären vermeidbar gewesen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 06.11.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 198 2017 Die Vorlage OF 249/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Punkt A. des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2017, OF 252/11 Betreff: Ausstattung der Bushaltestelle Bürgeler Straße in Fechenheim, Starkenburger Straße, in beiden Fahrtrichtungen mit Wartehallen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsbetriebe (traffiQ) zu veranlassen, die Stellungnahme ST 1415 zum Antrag 184/11 bezüglich der zeitnahen Ausstattung der Bushaltestelle Bürgeler Straße in Fechenheim, Starkenburger Straße, in beiden Fahrtrichtungen mit Wartehallen mit einer ausreichenden Zahl von Sitzgelegenheiten, dahin gehend zu überprüfen, ob die Einschätzung vergleichsweise geringer Fahrgastzahlen zutreffend ist und die Einstufung geringer Priorität den Verhältnissen vor Ort gerecht wird. Begründung: Wenngleich bei der Haltestelle stadtauswärts die Zahl der Fahrgäste, die in den Bus der Linie 44 zusteigen, nahe Null ist, so wird nach dem Augenschein vor Ort, die Linie 551 den ganzen Tag ständig von mehreren Fahrgästen in Fahrtrichtung Offenbach zum Zustieg genutzt. Stadteinwärts dient die Haltestelle ganztägig einer nicht unerheblichen Zahl von Fahrgästen zum Einstieg sowohl in die Linie 44 wie auch Linie 551. Bei der Frage der Festlegung von Prioritäten sollte auch in Betracht gezogen werden, dass Fechenheim insgesamt mit seiner Stadtrandlage eine deutlich schlechtere Anbindung an das OPNV-Netz hat als die meisten anderen Stadtteile. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 06.11.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 252/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 11 am 04.12.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Die Vorlage OF 252/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Der Ortsvorsteher wird gebeten, mit den beteiligten Institutionen sowie den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern einen Ortstermin zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 252/11 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE., BFF und FDP gegen SPD und GRÜNE (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2017, OF 240/11 Betreff: Fahrverbote für Dieselfahrzeuge im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in den Straßen Am Erlenbruch, der Wilhelmshöher Straße, der Wächtersbacher Straße, der Straße Alt Fechenheim, der Baumertstraße, der Starkenburger Straße und der Dieburger Straße - stark befahrenen Straßen im Ortsbezirk 11, die auch durch viele Wohnungen gekennzeichnet sind - ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge zu verhängen. Ausgenommen sind Dieselfahrzeuge der Euro 6 Norm oder auf Euro 6 umgerüstete Fahrzeuge, wenn diese nachweislich auch die Euro 6 Norm und ihre Vorgaben einhalten. Begründung: "Rund 38 000 Menschen sind einer Hochrechnung zufolge wegen nicht eingehaltener Abgasgrenzwerte bei Dieselfahrzeugen allein im Jahr 2015 vorzeitig gestorben. 11 400 dieser Todesfälle entfallen auf die EU, wie ein wissenschaftliches Team um Susan Anenberg von der Environmental Health Analytics in Washington berichtet. Die Gesamtzahl vorzeitiger Todesfälle durch Stickoxide aus Dieselabgasen lag demnach für die elf größten Automärkte der Welt bei 107 600" - so die FAZ im Mai 2017. Auch wenn die Zahlen nicht als absolut angesehen werden, sagen selbst Kritiker dieser Zahlen, das vorbelastete und alte Menschen und auch Kinder unter den Folgen der NOX Belastung stark leiden. Lungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die Folge. Da die Autoindustrie kein Interesse zeigt ihre durch Betrug in den Handel gebrachten Diesel-Fahrzeuge effizient auf ihre Kosten nachzurüsten, und eine Belastung älterer Dieselfahrzeuge stattfindet, ist ein Fahrverbot in hoch belasteten Gebieten alternativlos um Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 240/11 wird abgelehnt. Abstimmung: Annahme gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2017, OF 239/11 Betreff: Geschwindigkeitsanzeige Fechenheim-Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an einer geeigneten Stelle in Fechenheim-Süd eine Geschwindigkeitsanzeige installieren zu lassen. Begründung: Gerade und insbesondere auf den Straßen Konstanzer Straße, Pfortenstraße, Fachfeldstraße und Baumertstraße kommt es immer wieder zu massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen. Vermehrte Kontrollen durch die Ordnungs- und Polizeibehörden wurden in der Vergangenheit bereits beantragt, um dem Problem Herr zu werden, was bislang allerdings erfolglos blieb. Durch die Kindergärten und Schulen im Ortskern und den dörflichen Charakter Fechenheims stellen die täglichen zum Teil enormen Geschwindigkeitsüberschreitungen eine konkrete und immanente Gefahr nicht nur für Kinder, sondern auch für jeden Fußgänger dar. Geschwindigkeitsanzeigen sind ein bewährtes Mittel zur Verkehrserziehung. Der Antragsteller ist überzeugt, dass durch Reflexion der Verkehrsteilnehmer durch die Anzeige ihrer tatsächlichen Geschwindigkeit, eine Verbesserung der Verkehrssituation eintreten kann. Sollte eine vorherige Verkehrserhebung nötig sein, so wird diese begrüßt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2134 2017 Die Vorlage OF 239/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: "Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit dem Ortsbeirat, an einer geeigneten Stellen in Fechenheim-Süd eine Geschwindigkeitsanzeige installieren zu lassen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2017, OF 216/11 Betreff: Parkbuchten Mittelseestraße nur für Pkw Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die quer zur Fahrbahn befindlichen Parkbuchten in der Mittelseestraße, Teilstück von der Fachfeldstraße kommend in Richtung Konstanzer Straße auf der rechten Fahrbahnseite, mit dem Zusatzschild 1048-10 der StVO (nur Personenkraftwagen) zu versehen. Begründung: In der Mittelseestraße ist der Verkehr in beide Richtungen gestattet. Oft kommt es vor, dass LKW oder PKW mit Anhänger sich in die genannten Parkbuchten stellen und dadurch über das normal erträgliche Maß hinaus in die Fahrbahn hineinragen. Bedingt dadurch stellt es ein nicht ungefährliches Unterfangen dar, wenn Fahrzeuge diese Verkehrshindernisse dann umfahren müssen, weil dort Fußgängerverkehr, Ein- und Ausparksituationen und Gegenverkehr stattfinden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 19.06.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1807 2017 Die Vorlage OF 216/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Mittelseestraße durch die Gründenseestraße ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2017, OF 211/11 Betreff: Raser in Fechenheim-Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Stadtpolizei anzuweisen, vermehrt Kontrollen zu sinnvollen Zeiten im Stadtkern Fechenheims hinsichtlich Rasern im Straßenverkehr durchzuführen und die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. Begründung: Eine nicht unerhebliche Anzahl an Bürgern beschwert sich über immer dieselben Fahrzeuge, welche sich auf den Straßen des Ortskerns rund um Alt-Fechenheim, Starkenburger Straße, Konstanzer Straße etc. augenscheinlich und akustisch nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h halten. Weiterhin dröhnen die Motorengeräusche durch den gesamten Ortskern, was zum Unmut vieler Anwohner führt. Am häufigsten sind diese Verkehrsverstöße in den Abendstunden und am Wochenende festzustellen. Dass es bislang zu keinen schwerwiegenden Unfällen gekommen ist, ist nur dem Zufall zu verdanken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 19.06.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1800 2017 Die Vorlage OF 211/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.05.2017, OA 160 entstanden aus Vorlage: OF 206/11 vom 07.05.2017 Betreff: Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für den Bereich der Bebraer Straße und der Wächtersbacher Straße bis zur Schlitzer Straße Tempo 30 einzuführen. Begründung: Die Tempo-30-Zone in Fechenheim-Süd auf der Starkenburger Straße und der Dieburger Straße sowie die gerade erweiterte Tempo-30-Zone für Alt-Fechenheim sind positive Beispiele für gute innerörtliche, sichere und durch die Bürgerinnen und Bürger akzeptierte Konzepte. Die Wächtersbacher Straße zerschneidet den Stadtteil Fechenheim-Nord in zwei Teile. Im Norden der Wächtersbacher Straße befindet sich umfangreiche Wohnbebauung der Deutschen Wohnen AG, Nassauischen Heimstätte und der Wohnheim GmbH sowie weiterer Wohnbestand, eine große Sportanlage von mehreren Vereinen, die Vogelschutzwarte, zwei Kindergärten, Spielplätze, eine Grund-, Haupt- und Realschule, die evangelische Glaubenskirche und das Jugendzentrum. Im Süden der Wächtersbacher Straße befinden sich nicht unerhebliche Wohnbebauungen sowie neu entstandene Wohnbebauungen. Ein Flüchtlingsheim/Obdachlosenheim, circa zehn Glaubensgemeinschaften und Kirchen, Ärzte, Apotheke, zwei Supermärkte (davon einer der größte Supermarkt Frankfurts), diverser Einzelhandel, die zukünftige S-Bahn-Station, zwei neue Kindergärten/Hort, eine neue große Schule (Grund-, Realschule und Gymnasium), Klassikstadt, Gastronomie, Theater, Werkstätten, Handwerksbetriebe sowie umfangreiche Arbeitsplätze bei z. B. der Fleischwarenfabrik Brandenburger oder dem Zoll. Im Bereich Wächtersbacher Straße gibt es nach wie vor Forderungen nach besseren und sichereren Querungsmöglichkeiten zwischen der nördlichen und der südlichen Straßenseite. Es gibt dort im gesamten Bereich umfangreichen Querungsverkehr. In der Vergangenheit hat es mehrfach Anträge gegeben, um die Situation auf der Wächtersbacher Straße sicherer zu gestalten. Es gab bereits Anträge für 1. Zebrastreifen an der Meerholzer Straße/Ecke Bebraer Straße; 2. Fuldaer Straße - Antrag für eine Ampelanlage; 3. Cassellastraße - Antrag für eine Änderung der Ampelanlage; 4. Kaufland - Antrag für eine Ampelanlage; 5. Schlitzer Straße - Antrag für eine Ampelanlage. Die Wächtersbacher Straße wird zu schnell befahren. Bevorzugt werden Verkehrsinseln auf der Gegenspur umfahren, wenn der Bus an der Haltestelle hält und Menschen vor dem Bus die Straße kreuzen. In den zwei letzten Monaten hat es auf der Wächtersbacher Straße zwei Unfälle mit Personenschaden gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316 Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 163 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 31.05.2017 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.06.2017, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 160 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 160 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme), FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 160 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1575, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2017, OF 206/11 Betreff: Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Bereich der Bebraer Straße und der Wächtersbacher Straße bis zur Schlitzer Straße ist Tempo 30 einzuführen. Begründung: Die Tempo 30 Zone in Fechenheim-Süd auf der Starkenburger Straße und der Dieburger Straße, sowie der gerade erweiterten Tempo 30 Zone für Alt-Fechenheim sind positive Beispiele für gute innerörtliche, sichere und durch die Bürger akzeptierte Konzepte. Die Wächtersbacher Straße zerschneidet den Stadtteil Fechenheim-Nord in zwei Teile. Im Norden der Wächtersbacher Straße befindet sich umfangreiche Wohnbebauung der Deutschen Wohnen, Nassauischen Heimstätte und der Wohnheim GmbH und weiterer Wohnbestand, eine große Sportanlage von mehreren Vereinen, die Vogelschutzwarte, zwei Kindergärten, Spielplätze, eine Grund, Haupt und Realschule, die evangelische Glaubenskirche und das Jugendzentrum. Im Süden der Wächtersbacher Straße befindet sich nicht unerhebliche Wohnbebauung sowie neu entstandene Wohnbebauung, ein Flüchtlingsheim/Obdachlosenheim, ca. 10 Glaubensgemeinschaften und Kirchen, Ärzte, Apotheke, 2 Supermärkte (davon einer der größte Supermarkt Frankfurts), diverser Einzelhandel, die zukünftige S-Bahn Station, 2 neue Kindergärten/Hort, eine neue große Schule (Grund, Real und Gymnasium), Klassikstadt, Gastronomie, Theater, Werkstätten, Handwerksbetriebe sowie umfangreiche Arbeitsplätze bei z.B. der Fleischwarenfabrik Brandenburger oder dem Zoll. Im Bereich Wächtersbacher Straße gibt es nach wie vor Forderungen nach besseren und sichereren Querungsmöglichkeiten zwischen der nördlichen und der südlichen Straßenseite. Es gibt dort im gesamten Bereich umfangreichen Querungsverkehr. In der Vergangenheit hat es mehrfach Anträge gegeben um die Situation auf der Wächtersbacher Straße sicherer zu gestalten. Es gab bereits Anträge für 1. Zebrastreifen an der Meerholzer Straße Ecke Bebraer Straße 2. Fuldaer Straße - Antrag für eine Ampelanlage 3. Cassellastraße - Antrag für eine Änderung der Ampelanlage 4. Kaufland - Antrag für eine Ampelanlage 5. Schlitzer Straße Antrag für eine Ampelanlage Die Wächtersbacher Straße wird zu schnell befahren. Bevorzugt werden Verkehrsinseln auf der Gegenspur umfahren wenn der Bus an der Haltestelle hält und Menschen vor dem Bus die Straße kreuzen. In den zwei letzten Monaten hat es auf der Wächtersbacher Straße zwei Unfälle mit Personenschaden gegeben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 22.05.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 160 2017 Die Vorlage OF 206/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 1 CDU, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen 4 CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2017, OF 202/11 Betreff: Aufstellung einer Lichtsignalanlage und Einrichtung eines Fußgängerinnen- und Fußgängerüberwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung einer Lichtsignalanlage an der Einmündung der Dieburger Straße in die Carl-Benz-Straße zu veranlassen und zugleich einen Fußgängerüberweg zur Überquerung der Carl-Benz-Straße für Fußgänger, die rechtsseitig die Dieburger Straße aus Richtung Starkenburger Straße kommend, die Carl-Benz-Straße überqueren wollen, markieren zu lassen. Begründung: Die Carl-Benz-Straße wird in beiden Fahrtrichtungen stark in Anspruch genommen, wobei die Fahrzeuge, trotz der 30 km/h - Zone, meist mit hoher Geschwindigkeit unterwegs sind. Das macht es für Fahrzeuge, die von der Dieburger Straße kommend, meist links in Richtung Offenbach fahrend, sehr schwierig und nicht ungefährlich, in die Carl-Benz-Straße einzubiegen. Davon sind auch die Busse der Linie 551 betroffen. Die Überquerung der Carl-Benz-Straße in diesem Bereich ist für Fußgänger aus den oben genannten Gründen schwierig und gefährlich, die nächsten markierten Überwege sind weit entfernt. Davon sind außer den Anwohnern der Dieburger Straße auch die Mitarbeiter des Siemens-Werkes betroffen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln reisen und die Bushaltestellen in der Dieburger Straße nutzen und die Carl-Benz-Straße auf dem Wege zum/vom Arbeitsplatz überqueren müssen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2017, OF 183/11 Betreff: Umsetzung der behindertengerechte Gestaltung der Bushaltestelle Bürgeler Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, wann mit der Umsetzung der beabsichtigten Maßnahme der behindertengerechten Gestaltung der Bushaltestelle Bürgeler Straße in Fechenheim, Starkenburger Straße, in beiden Fahrtrichtungen zu rechnen ist. Begründung: Die Maßnahme ist eilbedürftig, da die Haltestelle im fußläufigen Bereich zum Friedhof Fechenheim gelegen ist und daher häufig von älteren, in ihrer Mobilität eingeschränkten Bürgern genutzt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1483 2017 Die Vorlage OF 183/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2017, OF 184/11 Betreff: Bushaltestelle Bürgeler Straße in Fechenheim, in beiden Fahrtrichtungen mit Wartehallen mit ausreichender Anzahl von Sitzgelegenheiten ausstatten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsbetriebe (traffiq) zu veranlassen, die Bushaltestelle Bürgeler Straße in Fechenheim, Starkenburger Straße, in beiden Fahrtrichtungen zeitnah mit Wartehallen mit einer ausreichenden Zahl von Sitzgelegenheiten auszustatten. Begründung: Die Haltestelle ist in beiden Fahrtrichtungen bisher nur mit einer für 2 Personen gedachten Sitzgelegenheit ausgestattet, die keinen Schutz gegen Witterungseinflüsse bietet. Die Haltestelle wird stadtauswärts von den Buslinien 44 und 551 angefahren, während in Richtung Mitte Fechenheim und weiter bis Enkheim der Bus 551 hält. Diese Haltestelle ist im fußläufigen Bereich zum Friedhof Fechenheim gelegen und wird daher gerade von älteren Mitbürgern häufig genutzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1484 2017 Die Vorlage OF 184/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2017, OF 127/11 Betreff: Änderung der Verkehrsführung in der Martin-Böff-Gasse (Teilstück von der Starkenburger Straße bis zur Schießhüttenstraße) sowie Installation von Parkwinkeln vor Hausnummer 26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Verkehrsführung in der Martin-Böff-Gasse, Teilstück von der Starkenburger Straße kommend in Richtung Schießhüttenstraße, wie folgt zu ändern: - Einrichtung einer Tempo 30-Zone durch beidseitiges Aufstellen von Zeichen 274.1 an Starkenburger Straße/ Martin-Böff-Gasse in Fahrtrichtung Martin-Böff-Gasse. Analog dazu Ende der Tempo 30-Zone durch Aufstellen von Zeichen 274.2 kurz vor und in Fahrtrichtung der Einmündung Starkenburger Straße - Einrichtung der Einbahnstraße (Zeichen 220 rechts) ab Martin-Böff-Gasse Hausnummer 25 bis zur und in Fahrtrichtung Schießhüttenstraße mit Zusatzschild Fahrradverkehr in der Gegenrichtung zugelassen. - Installation von Parkwinkeln vor der Martin-Böff-Gasse 26. Begründung: Am 09.02.2017 fand mit einem Vertreter des örtlichen 7. Polizeireviers und des Straßenverkehrsamtes eine Ortsbegehung mit Mitgliedern des OBR 11 statt. Die momentane Einbahnstraße beginnt ca. 20 Meter hinter der Einmündung Starkenburger Straße/ Martin-Böff-Gasse in der dortigen Rechtskurve. Das Verkehrszeichen ist viel zu schlecht zu erkennen, da es sich nur am rechten Fahrbahnrand an einer Hausecke befindet. Alle Anwesenden waren sich dahingehend einig, dass die Martin-Böff-Gasse bis zur Hausnummer 25 ausreichend breit und nicht so dermaßen stark frequentiert ist, dass der Verkehr in beide Richtungen freigegeben werden könnte. Die tatsächliche Verkehrssituation ist ohnehin schon so, dass viele Fahrzeugführer die Einbahnstraße entgegen befahren. Ab der Hausnummer 25 verengt sich die Martin-Böff-Gasse in Fahrtrichtung Schießhüttenstraße. Dort ist die Beibehaltung der Einbahnstraße sinnvoll. Weiterhin klagten Anwohner über verkehrswidrig parkende Fahrzeuge vor der Martin-Böff-Gasse 26, dortige Mülltonnen. Verkehrswidrig ist das Parken dort durch einen abgesenkten Bordstein, der allerdings leicht übersehen werden kann. Daher ist es sinnvoll durch Installation von Parkwinkeln den Bereich besser kenntlich zu machen. Die Verkehrsbeschilderung an der Einmündung Martin-Böff-Gasse/ Schießhüttenstraße ist unverändert beizubehalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1357 2017 Die Vorlage OF 127/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.09.2016, OA 59 entstanden aus Vorlage: OF 57/11 vom 11.08.2016 Betreff: Fußgänger- und Radfahrerbrücke zwischen Fechenheim - Starkenburger Straße und dem Isenburger Schloss in Offenbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Vorhaben Offenbachs zu unterstützen, beim Bund im Rahmen des Programms "Nationale Projekte des Städtebaus" Fördermittel für den Bau einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke zwischen Offenbach und Fechenheim zu beantragen. Der Magistrat wird beauftragt, ebenfalls Fördermittel für den Bau einer solchen Brücke mit dem Ziel, dieses Projekt zu realisieren und die Infrastruktur der Verbindungen beider Städte Frankfurt und Offenbach zu modernisieren und weiter auszubauen, zu beantragen. Begründung: Die Verbindung Frankfurts, des Stadtteil Fechenheims, und Offenbachs an dieser Stelle existierte erfolgreich über Jahrzehnte hinweg durch eine Fährverbindung. Die Carl-Ulrich-Brücke hat es durch ihre Gegebenheiten, einer nur mäßigen Anbindung an Fechenheim durch eine enge Rampe, nie geschafft, für die Fußgänger und Radfahrer beider Städte eine adäquate Verbindung zu sein. Auch nach dem Ersatzneubau der Carl-Ulrich-Brücke ist vor allem die Überquerung der Brücke für Radfahrer nach wie vor äußerst gefährlich. Es ist auch mittelfristig nicht absehbar, dass hier für Abhilfe gesorgt wird. Eine reine Fußgänger- und Radfahrerbrücke, die die Anbindung beider Städte zudem an attraktiver Stelle realisiert, wäre für beide Städte ein großer Gewinn. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.12.2016, B 332 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 14.09.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.10.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 59 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 8. Sitzung der KAV am 31.10.2016, TO II, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage OA 59 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 570, 4. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 04.10.2016 Aktenzeichen: 66 6
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2016, OF 57/11 Betreff: Fußgängerbrücke zwischen Fechenheim Starkenburger Straße und dem Isenburger Schloss in Offenbach Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert das Vorhaben Offenbachs zu unterstützen für den Bau einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke zwischen Offenbach und Fechenheim beim Bund im Rahmen des Programms "Nationale Projekte des Städtebaus" Fördermittel zu beantragen. Auch der Magistrat beantragt Fördermittel für den Bau einer solchen Brücke mit dem Ziel dieses Projekt zu realisieren und die Infrastruktur der Verbindungen beider Städte Frankfurt und Offenbach zu modernisieren und weiter auszubauen. Begründung: Die Verbindung Frankfurts, des Stadtteil Fechenheims und Offenbach an dieser Stelle existierte erfolgreich über Jahrzehnte hinweg durch eine Fährverbindung. Die Carl Ulrich Brücke hat es durch ihre Gegebenheiten einer nur mäßigen Anbindung an Fechenheim durch eine enge Rampe nie geschafft für die Fußgänger und Radfahrer beider Städte eine adäquate Verbindung zu sein. Auch nach dem Ersatzneubau der Carl-Ulrich Brücke ist vor allem die Überquerung der Brücke für Radfahrer nach wie vor äußerst gefährlich. Es ist auch mittelfristig nicht absehbar, daß hier für Abhilfe gesorgt wird. Eine reine Fußgänger und Radler - Brücke, die die Anbindung beider Städte zudem an attraktiver Stelle realisiert, wäre für beide Städte ein großer Gewinn. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 59 2016 Die Vorlage OF 57/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 375/11 Betreff: Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2015 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, inwieweit räumliche Überkapazitäten in Kindertagesstätten von anderen Einrichtungen wie Grundschulen genutzt werden können. Speziell an Überkapazitäten in der Kindertagesstätte Fechenheim, in der Dieburger Straße und die räumliche Enge in der Freiligrathschule in der Fachfeldstraße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.10.2015, B 379 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 16.11.2015, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1518 2015 1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 375/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2014, OF 225/11 Betreff: Bushaltestelle Starkenburger Straße in das Wartehallenprogramm aufnehmen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die Bushaltestelle Starkenburger Straße in der Dieburger Straße Richtung Enkheim in das Wartehallenprogramm aufzunehmen und eine Überdachung für diese Haltestelle zu realisieren. Begründung: Der Bus der Linie 551 ist verkehrsbedingt oft nicht pünktlich. So muss oft mit einer Wartezeit von 15 Minuten gerechnet werden. Das Warten bei Niederschlag oder starkem Wind ist sehr unangenehm. Zu den Hauptverkehrszeiten ist diese Haltestelle trotz des schmalen Bürgersteiges stark frequentiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2773 2014 Die Vorlage OF 225/11 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2013, OF 220/11 Betreff: Radfahrstreifen auf der Starkenburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, bezugnehmend auf die ST 1353, vom 09.12.2011 wird der Magistrat aufgefordert in der Starkenburger Straße zwischen Dieburger Straße und Schießhüttenstraße auf beiden Seiten der Straße einen Fahrradschutzstreifen auf der Straße einzurichten. Auf der westlichen Straßenseite kann dass Parken statt auf der Straße auf dem dann entwidmeten Fahrradweg eingerichtet werden. Begründung: In vielen Studien zeigte sich, dass die Ausweisung von Fahrradschutzstreifen in optimaler Form zum Schutz des Fahrradverkehrs beiträgt. So wurde in der neu angelegten Dieburger Straße verfahren. Ein Konzept für die Ausweisung von Fahrradschutzstreifen macht aber nur dann Sinn und wird akzeptiert, wenn so in allen dafür geeigneten Straßen verfahren wird. Ein pro Straße wechselndes Konzept der Fahrradwege trägt lediglich zur Verunsicherung der Verkehrsteilnehmer und damit zu deren Gefährdung bei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2679 2013 Die Vorlage OF 220/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2013, OF 208/11 Betreff: Haushalt 2014 Produktbereich: Produktgruppe: Förderung von Sprachkursen und logopädischer Therapie in den Kitas von Fechenheim, Seckbach und Riederwald Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sollen Mittel bereitgestellt werden, die es den Kitas in ermöglichen ihren Bedarf an Sprachförderung und logopädischer Therapie gerecht zu werden. Fechenheimer, Seckbacher und Riederwälder Kitas benötigen durchschnittlich mindestens 10 weitere Förderstunden je Woche in Logopädie und Sprachbildung. Die genauen Zahlen für jede Kita müssen noch eruiert werden. Exemplarisch benötigt die Evangelische Kindertagesstätte Karibuni Bantu in der Starkenburger Straße 75 einen Vollzeit-Logopäden bzw. eine Vollzeit-Logopädin. Die Evangelische Kindertagesstätte Mainstrolche in der Schießhüttenstraße 12 benötigt weitere 4 Stunden Sprachförderunng je Woche und die Städt. Kindertagesstätte 27 in Alt Fechenheim 112 benötigt mindestens 15 Std je Woche Sprchförderung zusätzlich zum bisherigen Angebot. Begründung: Die Förderung der Fechenheimer, Seckbacher und Riederwälder Kinder im Kindergartenalter muss verbessert werden, um eine höhere Chancengleichheit der Kinder bei der anschließenden schulischen Ausbildung zu gewährleisten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 30.09.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 258 2013 Die Vorlage OF 208/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2013, OF 190/11 Betreff: Sanierung einer Grünfläche in Fechenheim und Bestückung mit Spielgeräten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die sanierungsbedürftige Grünfläche hinter den Häusern Bürgeler Straße 2-8 wieder herzurichten und mit Spielgeräten für Kinder im Alter von 8-12 Jahre zu bestücken. Aus dem Ortsbeiratsbudget werden dazu bis zu 15.000 Euro netto zur Verfügung gestellt. Der Magistrat wird aufgefordert eine Planung zu erstellen und dem Ortsbeirat zusammen mit einem Kostenvoranschlag zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Die Grünfläche hinter den Häusern Bürgeler Straße 2-8 ist in einem schlimmen Zustand. Die ehemalige Rasenfläche mit Weg ist nur noch eine Staubwüste und sehr unansehnlich. Durch neue Spielgeräte für ältere Kinder im Alter von 8-12 Jahre soll die Fläche wieder aufgewertet werden, aber natürlich auch wieder begrünt werden. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 186 2013 Die Vorlage OF 190/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2012, OF 94/11 Betreff: Fahrradstreifen in Alt-Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen, bezugnehmend auf die OM249, die ST1353 vom 09.12.2011 und die Tatsache, dass es sich bei der Straße Alt Fechenheim nicht um eine Tempo 30 Zone handelt, wird der Magistrat beauftragt, im Zuge der Markierung eines Fahrradstreifens auf der Dieburger und der Starkenburger Straße, auch auf der Straße Alt Fechenheim einen Fahrradstreifen auf der Fahrbahn zu markieren. Begründung: Im Zuge der Erneuerung der Dieburger Straße wird in nördlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn ein Radweg durch Markierung ausgewiesen. Damit dieses in Fechenheim neue Konzept nicht nur patchwork-artig umgesetzt wird, sollen die in Fahrtrichtung folgenden Straßen (Starkenburger Straße, Alt-Fechenheim) ebenfalls mit einem in gleicher Weise markierten Radweg ausgewiesen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 19.03.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 985 2012 Die Vorlage OF 94/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2011, OF 56/11 Betreff: Zusätzlicher Bus der Linie 551 von Fechenheim nach Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit der Regionalverkehr Kurhessen GmbH, bzw. DB BAHN Regiobus Hessen in Verbindung zu setzen, um zu erreichen, dass werktags morgens, zwischen 7:00 und 7:30 Uhr ein zusätzlicher Bus der Linie 551 von Offenbach Hbf. nach Bad Vilbel Bf. eingesetzt wird. Begründung: An Schultagen ist der Bahnbus der Linie 551 von Offenbach Hbf. nach Bad Vilbel Bf. regelmässig überfüllt. Besonders die Busse Abfahrt 7:09 Uhr und 7:39 Uhr Haltestelle Starkenburgerstraße Richtung Bergen-Enkheim werden von Schülern sehr stark genutzt. Hinzu kommen noch Berufstätige und ältere Personen, die einen frühen Arzttermin in Bergen-Enkheim haben. In den Bussen herrscht dann drangvolle Enge. Hier ist durch einen zusätzlichen Bus z.B. Abfahrt 7:24 Uhr ab Starkenburger Straße Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 24.10.2011, TO I, TOP 14 Beschluss: a) Die Vorlage OF 56/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Der Ortsvorsteher wird beauftragt, einen Brief an die traffiQ mit der Bitte um Auskunft zu schreiben, wann die, im Brief vom 20.09.2011 genannte aktuelle Zählung durchgeführt wurde und um eine zeitnahe Ortsbegehung zu bitten. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 56/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 56/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 56/11 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 11 am 18.02.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1933 2013 Die Vorlage OF 56/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2011, OF 25/11 Betreff: Durchgehender Fahrradstreifen in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert im Zuge der Erneuerung der Dieburger Straße - hier soll in nördlicher Richtung ein Fahrradstreifen auf der Fahrbahn markiert werden - einen durchgehenden Fahrradstreifen in den Straßen Dieburger Straße, Starkenburger Straße, Alt Fechenheim bis Haus Nummer 70??, Bushaltestelle Alte Post, durch Markierung auf der Fahrbahn in nördlicher Fahrtrichtung einzurichten. Begründung: Im Zuge der Erneuerung der Dieburger Straße wird in nördlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn ein Radweg durch Markierung ausgewiesen. Damit dieses in Fechenheim neue Konzept nicht nur Patchwork-artig umgesetzt wird, sollen die in Fahrtrichtung folgenden Straßen (Starkenburger Straße, Alt Fechenheim) ebenfalls mit einem in gleicher Weise markierten Radweg ausgewiesen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 15.08.2011, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 249 2011 Die Vorlage OF 25/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
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